Ako-pro-Prozess in Bonn Freispruch für die beiden Angeklagten

Bonn · Im Prozess um den 57-jährigen ehemaligen Leiter des Ako-pro-Seminars und einen 68-jährigen Ex-Jugendpfleger der Stadt sind am Freitag beide vom Vorwurf des Betrugs in schweren Fällen freigesprochen worden.

Ako-pro-Prozess in Bonn: Freispruch für die beiden Angeklagten
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Wie berichtet, hatte die Anklage, gestützt auf einen Rechnungsprüfungsbericht der Stadt von 2011, dem Ako-pro-Chef vorgeworfen, über Jahre 165.475 Euro an städtischen Fördergeldern für den Betrieb einer Offenen Tür (OT) zweckentfremdet verwendet haben. Der Jugendpfleger wiederum habe es unterlassen, seinen Arbeitgeber davon zu unterrichten.

Oberstaatsanwalt Peter van der Linden hatte argumentiert, bei Ako-pro habe es nicht die in den städtischen Richtlinien der Kinder- und Jugendhilfe erwartete unverbindliche, integrative und kostenlose Zugänglichkeit über eine feste Stundenzahl gegeben.

Der 57-Jährige hatte dagegen ausgesagt, in dem dem Aloisiuskolleg (Ako) nahestehenden Verein habe sich seine OT am Sozialraum Bad Godesberg, sprich an Gymnasiasten ausgerichtet und die Bereiche Scouting sowie Theater, Chor und Orchester am Ako bedient. Alles das sei im Einvernehmen mit der Verwaltung geschehen.

Seine OT sei in Bad Godesberg so bekannt gewesen, dass er nicht für sie habe öffentlich werben müssen. Der strafrechtliche Tatbestand des Betrugs sei Nichtjuristen schwer verständlich zu machen, schickte nun Richter Klaus Reinhoff der Urteilsbegründung voraus. Bei Betrug müsse ein Schaden, der sich in Geldwerten ausdrücke, entstanden sein. Die betreffenden Fördergelder seien aber bei Ako-pro auf jeden Fall schon einmal in Kinder- und Jugendarbeit gesteckt worden.

Um einen Schaden festzustellen, müsse zudem der erforderliche Zweck eindeutig definiert werden können. Aber genau diese Definition der Kriterien, die in Bonn eine OT erfüllen müsse, sei dem Gericht auch nach zahlreichen Vernehmungen von Zeugen aus Verwaltung und Politik nicht ersichtlich. „Es herrschte selbst in der Stadtverwaltung Uneinigkeit darüber“, betonte Reinhoff.

Seit 2004 sei auch der Stadtrat in die Entscheidung über die Förderwürdigkeit einbezogen gewesen. Die jeweiligen Spezialisten der Fraktionen hätten nun als Zeugen ebenfalls berichtet, in den Jahren 2005, 2007 und 2009 für eine OT „unterschiedliche Kriterien“ angelegt zu haben.

Oberstaatsanwalt Peter van der Linden hatte aus diesem Grund schon am Mittwoch selbst auf Freispruch der beiden Angeklagten plädiert. Dem schlossen sich die Richter am Freitag an. Einen Betrugs- oder Täuschungsvorsatz könne man aufgrund der selbst in der Verwaltung herrschenden Streitigkeiten weder bei dem 57-Jährigen noch bei dem 68-Jährigen erkennen.

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