Prozess um Bonner Bombe Freispruch für Marco G. beantragt

Düsseldorf · Die Bombe am Bonner Hauptbahnhof explodierte nicht. War ein Konstruktionsfehler der Grund? Oder wollte Marco G. gar keinen Anschlag begehen? Das meint die Verteidigung des 29-Jährigen.

Im Prozess gegen den mutmaßlichen islamistischen Bombenleger vom Bonner Hauptbahnhof hat die Verteidigung einen Freispruch für den Angeklagten Marco G. beantragt. Der 29-Jährige habe keinen echten Anschlag begehen wollen, sagte Rechtsanwalt Peter Krieger am Montag am Düsseldorfer Oberlandesgericht. Die Bundesanwaltschaft hat lebenslange Haft gefordert.

Marco G., ein zum Islam konvertierter Deutscher, soll am 10. Dezember 2012 eine von ihm gebaute Rohrbombe in einer Sporttasche unter eine Bank auf einem Bahnsteig des Bonner Hauptbahnhofs gestellt haben. Die Bombe explodierte nicht. Die Bundesanwaltschaft geht von einem Konstruktionsfehler aus.

„Dass kein Zünder gefunden wurde, ist eine Tatsache, die für die Verteidigung streitet“, sagte dagegen Krieger. Die Polizeiarbeit am Tatort sei nicht schlampig gewesen, wie die Bundesanwaltschaft behaupte, sondern hervorragend. So seien alle Teile des Weckers gefunden worden, der bei der Entschärfung mit einem Schuss aus einem Wassergewehr zerstört worden sei.

Außerdem sei die Rohrbombe zu nicht einmal einem Drittel mit lediglich 115 Gramm Sprengstoff gefüllt gewesen, obwohl beim Angeklagten daheim noch 600 Gramm gefunden worden seien. Dies mache keinen Sinn, wenn der 29-Jährige einen echten Anschlag begehen wollte. Es habe sich entweder um eine Warnung gehandelt, oder um eine gescheiterte Übergabe der Utensilien.

Gemeinsam mit den drei weiteren Angeklagten soll Marco G. zudem einen Mordanschlag auf den Vorsitzenden der rechtsextremistischen Partei Pro NRW geplant haben. Allen vier wirft die Bundesanwaltschaft die Bildung einer terroristischen Vereinigung und Verabredung eines Mordes vor. Das Plädoyer für Marco G. zu diesem Tatkomplex sollte am Nachmittag noch folgen.

Die Bundesanwaltschaft hat zudem beantragt, die besondere Schwere der Schuld von Marco G. festzustellen. Eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren wäre dann ausgeschlossen. Nach Einschätzung der Anklage hat es in Bonn nur durch ein „Quäntchen Glück“ keine Toten und Verletzten gegeben. Marco G. sei von der tödlichen Wirkung des Sprengsatzes ausgegangen. Er habe eine „maximale tödliche Wirkung“ erzielen wollen, betonte die Bundesanwaltschaft.

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