Bonner Staatsanwaltschaft klagt an Freier entpuppt sich als Räuber

Bonn/Bornheim · Weil ein 39-jähriger Bornheimer auf dem Bonner Straßenstrich zwei Prostituierte überfallen haben soll, muss er sich demnächst vor Gericht verantworten.

 Justitia.

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Foto: dpa

Weil er Geldprobleme hatte, soll ein 39-Jähriger aus Bornheim auf die Idee verfallen sein, auf dem Bonner Straßenstrich arbeitende Prostituierte zu überfallen. Wie Sebastian Buß, Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, wurde der Mann jetzt wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen angeklagt. Die zweite Tat blieb jedoch im Versuch stecken.

In der Nacht auf den 17. April dieses Jahres fuhr der Zeitarbeiter laut Anklage mit einem Auto zum Straßenstrich. Gegen drei Uhr soll er dort eine 33-jährige Frau angesprochen haben und schließlich mit ihr zu einer Verrichtungsbox gefahren sein. „Unvermittelt zog er ein Cuttermesser und hielt es ihr an den Nacken“, so Buß. Der Aufforderung, ihre Wertsachen herrauszugeben, kam die Frau nach. Erbeuten konnte der Täter allerdings nur ein Smartphone, da die Geldbörse der Frau leer war. Offenbar hatte ein Zeuge gesehen, wie der Angeklagte nach dem Überfall davonfuhr.

Nur zwei Nächte später soll der 39-Jährige erneut zugeschlagen haben. Diesmal war er mit einem anderen Auto auf dem Straßenstrich erschienen. Mit einer 42-Jährigen fuhr er zu einem Parkplatz. Dort soll er plötzlich ein Küchenmesser gezogen und es dem Opfer an den Hals gehalten haben. Der Frau gelang es laut Anklage jedoch, sich aus dem Griff des Mannes, der sie am Arm festgehalten hatte, zu lösen. Sie konnte die Flucht ergreifen.

Kurz darauf konnte der 39-Jährige festgenommen werden. Ein Zeuge hatte in einem Auto die Verfolgung des Flüchtigen aufgenommen und die Polizei informiert. Ein Richter schickte den Bornheimer daraufhin in Untersuchungshaft. Für die Taten muss sich der laut Anklage geständige 39-Jährige demnächst vor den Richtern der 3. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten. Bei einer Verurteilung droht dem Mann eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren.

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