Adoptivtochter angeblich alkoholgeschädigt Frau klagt in Bonn nach Adoption auf Schadensersatz

Euskirchen/Bonn · Eine 48-Jährige wirft dem Kreis Euskirchen vor, sie getäuscht zu haben. Ihre Adoptivtochter leide an den Folgen von Alkoholkonsum der leiblichen Mutter. Jetzt fordert sie vor dem Bonner Landgericht Schadensersatz.

Als ihr Wunsch nach einem eigenen Kind nicht in Erfüllung ging, freute sich die heute 48-jährige Frau 1998 über das Angebot des Kreises Euskirchen, zusammen mit ihrem Mann Adoptiveltern eines kleinen Mädchens zu werden. Doch wegen genau dieser Adoption hat die seit Langem alleinerziehende Frau den Kreis nun vor dem Bonner Landgericht auf Schadensersatz verklagt mit der Begründung: Ihre Adoptivtochter leide an einer irreparablen Hirnschädigung infolge des Alkoholkonsums der leiblichen Mutter während der Schwangerschaft. Und das hätte die damals zuständige Behörde durch sorgfältige Prüfung des Falles auch ermitteln können und mitteilen müssen. Doch der Kreis, so die 48-Jährige, habe vor der Adoptionsvermittlung nicht die nötigen Ermittlungen zum familiären Hintergrund des Kindes durchgeführt. Dabei habe es Hinweise auf Alkohol- und Drogenkonsum gegeben.

Bereits seit dem Jahr 2000 habe sie ihre Adoptivtochter allein aufgezogen, da ihr Mann sich von ihr getrennt habe. Und im Oktober 2014 habe sie erstmals erfahren, warum ihre Adoptivtochter so "total aus der Bahn geworfen" und nicht "beschulbar" sei: Das Mädchen sei bereits im Mutterleib durch den Alkoholkonsum seiner Mutter schwer geschädigt worden und leide am Fetalen Alkoholsyndrom (FASD). Und damit gehöre sie nun zu der Gruppe getäuschter Väter und Mütter, denen ein Kind mit diesem schweren Syndrom zur Adoption vermittelt worden sei.

100.000 Euro Schadensersatz

Vom Kreis verlangt die 48-Jährige nun nicht nur für 20 Jahre insgesamt knapp 100.000 Euro Schadensersatz für den bisher durch die Krankheit entstandenen Mehraufwand, sondern beantragt auch bei der für den Fall zuständigen 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts die Feststellung, dass der Kreis Euskirchen für alle weiteren Schäden aufkommen muss. Denn die würden weiterhin entstehen, da ihre Tochter infolge des FASD nicht in der Lage sei, ein eigenständiges Leben zu führen.

Der verklagte Kreis Euskirchen aber wehrt sich gegen die Forderung und hält dagegen: Das zuständige Jugendamt und die Adoptionsstelle habe sehr wohl genau geprüft und ermittelt: Die leibliche Mutter des Kindes habe sich von dessen Vater getrennt, weil der nicht nur alkohol- und drogensüchtig, sondern auch gewalttätig gewesen sei. Im Gespräch mit dem Euskirchener Jugendamt aber habe die Mutter versichert, während der Schwangerschaft keine Drogen und auch keinen Alkohol konsumiert zu haben. Weil sie sich aber mit dem Baby völlig überfordert fühlte, gab die leibliche Mutter es in die Obhut des Jugendamtes, die es erst einmal der Klägerin und deren Mann als Pflegekind anvertraute.

Als die leibliche Mutter das Mädchen Anfang 1998 zur Adoption freigab, und die Klägerin und deren Mann die Adoption beantragten, wurde dem Kreis zufolge auch ein Gutachten über die künftigen Eltern und zur Herkunft des Kindes erstellt, in dem von einer Erkrankung nicht die Rede gewesen sei. 1999 wurde die Kleine dann endgültig von der Klägerin und deren Ehemann adoptiert.

Demnächst muss die 1. Bonner Zivilkammer den Fall verhandeln und eine Entscheidung fällen.

AZ: LG Bonn 1 O 397/17

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