Gerichtsprozess in Bonn Fotos auf Facebook entlasten den Angeklagten

Bonn · Das Amtsgericht hat einen angeblichen Kneipenschläger freigesprochen. Der 24-Jährige sah am Tattag anders aus als beschrieben.

Die Bonner Justiz hat den Angeklagten freigesprochen.

Die Bonner Justiz hat den Angeklagten freigesprochen.

Foto: dpa

Nicht nachzuweisen war einem 24-jährigen Bonner, dass er am Überfall auf eine alternative Kneipe in der City beteiligt war. Die Konsequenz: Das Amtsgericht sprach ihn nun vom Vorwurf der Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Bedrohung frei.

Wie berichtet, waren an der Kneipe am Abend des 3. Oktober 2014 mehrere Männer erschienen, die aus einer rechtsgerichteten und gewaltbereiten Fangruppe des Fußballvereins Bonner SC stammen sollen. Während sich mehrere Personen am Eingang postiert hatten, waren zwei Schläger in der Kneipe umhergelaufen.

Sie hatten die Gäste als „Punker, Schlampen und Deutschlandverräter“ bezeichnet und gedroht: „Wir machen euch fertig. Wir fackeln euch ab.“ Mehrere Gäste, auch Frauen, sollen geschlagen worden sein. Zeugen hatten Todesangst. Nach monatelangen Ermittlungen wurde nur der 24-jährige Auszubildende angeklagt. Eine Zeugin war hundertprozentig sicher, ihn wiedererkannt zu haben. Obwohl andere Gäste den Angreifer nicht identifizieren konnten, drohte dem 24-Jährigen aufgrund der Belastungszeugin die Verurteilung.

Am zweiten Prozessstag dann die Wende. Inzwischen hatte die Polizei Hinweise auf Fotos im Internet bekommen. Der Attacke vorausgegangen war das Kreispokalfinale des BSC gegen den Oberkasseler FV. Und auf Fotos einer Facebook-Seite rund um dieses Spiel war der Angeklagte mehrfach zu sehen.

Entgegen der Angaben der Zeugin, die sicher war, dass der Schläger keinen Bart hatte, trug der 24-Jährige am Tattag Bart. Zudem hatten mehrere Zeugen erklärt, der Angreifer habe eine Jeans und ein hellblaues T-Shirt getragen. Auf den Fotos aber war der Angeklagte in dunklen Shorts und weißem Muskelshirt zu sehen. Da die Zeugen auch sein gut sichtbares Tattoo nicht erwähnt hatten, hieß es am Ende Freispruch.

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