Urteil des Bonner Landgerichts Flaschenwerfer muss ins Gefängnis

Bonn · Sein Problem ist der Alkohol, und im betrunkenen Zustand hat ein 55-Jähriger aus Troisdorf in der gesamten Region immer wieder mit leeren, halb vollen und vollen Bierflaschen um sich geworfen oder zugeschlagen. Diese Ausraster brachten dem Mann, der zuletzt vor allem auf der Straße lebte, nun eine mehrjährige Haftstrafe ein.

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Von den Richtern der vierten großen Strafkammer des Bonner Landgerichts wurde der Angeklagte zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er wurde der neunfachen gefährlichen Körperverletzung, die zum Teil im Versuch steckenblieb, sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gesprochen.

Unter den Gewaltausbrüchen des Mannes, der bei den Taten zwischen Juni und August 2015 bis zu knapp drei Promille Alkohol im Blut hatte, mussten vor allem die Fahrer von Bussen und Bahnen leiden. Wurde der 55-Jährige, der meist mit einer Tüte voller Bierflaschen unterwegs war, von den Zeugen angesprochen und darum gebeten, die umherrollenden Flaschen wegzuräumen, rastete der Angeklagte aus.

Den Fahrer einer Straßenbahn der Linie 66 bewarf er in Bonn mit einer Glasflasche. Diese zersplitterte an der Kabinentür des Fahrers, die der Zeuge gerade noch zuziehen konnte. Daher wurde er nur von einigen Splittern am Genick getroffen. Übler erwischt wurden mehrere Busfahrer in Troisdorf. Aufgrund einiger Vorfälle in der Vergangenheit bestand ein Beförderungsverbot. Daran hielt der Mann sich jedoch nicht. Wurde er von den Fahrern darauf aufmerksam gemacht, „reagierte er erbost“, so Richter Josef Janßen.

Einmal schlug der Angeklagte einer Busfahrerin die ganze Tüte mit den Glasflaschen gegen ihren rechten Arm. Ein männlicher Kollege wurde von einer geworfenen Flasche am Hinterkopf getroffen und erlitt eine leichte Gehirnerschütterung. Die Flasche durchbrach anschließend ein Seitenfenster des Busses und beschädigte auch noch ein Auto.

Besonders schlimm traf es einen Troisdorfer Busfahrer, dem der 55-Jährige eine Bierflasche auf den Kopf schlug. Die dadurch entstandene zwei Zentimeter lange Platzwunde ist verheilt. Allerdings leidet der zunächst krankgeschriebene Zeuge unter einer derart großen Angst vor der Wiederholung eines solchen Angriffs, dass er seine Festanstellung kündigte und seitdem arbeitslos ist.

Die letzte Tat ereignete sich in Beuel am Konrad-Adenauer-Platz. Dort stand der betrunkene 55-Jährige auf einem der Fahrstreifen für Autos. Als ein Cabriofahrer hupte, warf der Mann dem Fahrer aus einer Entfernung von etwa fünf Metern eine Bierdose an den Hinterkopf.

Seit November des vergangenen Jahres saß der Flaschenwerfer in der Psychiatrie. Die Ärzte gingen in den letzten Jahren stets davon aus, dass eine schizophrene Psychose vorliegt. Im Prozess kam der psychiatrische Sachverständige allerdings zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Seiner Meinung nach lassen sich alle Symptome auf den Alkoholkonsum zurückführen. Sei der Angeklagte abstinent, würden auch die Symptome abklingen.

Die Richter gingen dem Gutachter folgend von einem Zustand der verminderten Schuldfähigkeit aus. Das hat zur Folge, dass der 55-Jährige aus der Psychiatrie in ein Gefängnis verlegt wird.

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