Flaschensammlerin in Bonn angeklagt Finderin der Opernkarte kann aufatmen

Bonn · Ein kurioser Fall beschäftigte das Bonner Gericht: Eine Flaschensammlerin findet ein Ticket und versilbert das Fundstück bei Ebay. Nun ist in dem Fall eine Entscheidung gefallen.

 Mit einer Flaschensammlerin beschäftigte sich die Justiz in Bonn.

Mit einer Flaschensammlerin beschäftigte sich die Justiz in Bonn.

Foto: dpa

Die Flaschensammlerin, die im März in einem Mülleimer eine Opernkarte gefunden, diese für 20 Euro bei Ebay versteigert hatte, dafür wegen Fundunterschlagung angeklagt und vom Gericht freigesprochen worden war, kann aufatmen: Die Staatsanwaltschaft, die den Freispruch zunächst nicht akzeptierte und Berufung einlegte, hat den Fall nun zu den Akten gelegt: Sie hat ihre Berufung zurückgenommen, wie Behördensprecher Sebastian Buß auf Anfrage bestätigte.

Der Fall und vor allem der Verfolgungseifer der Bonner Anklagebehörde in diesem Fall hatte bei GA-Lesern für Unverständnis gesorgt und einen Sturm der Entrüstung ausgelöst – getreu dem Motto: Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen. Nun aber steht für die Staatsanwaltschaft fest, wie deren Sprecher Buß erklärte: „Nach genauer Prüfung der Urteilsbegründung des Gerichts sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass der Frau kein strafbares Verhalten nachzuweisen ist.“

Das aber hatte die Staatsanwaltschaft zunächst angenommen und der 41-Jährigen vorgeworfen, dass sie die noch gültige Opernkarte aus dem Müll behalten und bei Ebay versteigert hatte, erfülle den Tatbestand der Fundunterschlagung. Mehr konnte sie der Flaschensammlerin auch nicht vorwerfen. Denn die Diebin, die die Opernkarte samt Portemonnaie kurz zuvor einem Ehepaar in Bonn gestohlen hatte, war beim Benutzen der Scheckkarte am Bankautomaten aufgenommen worden und eindeutig eine andere Person als die Flaschensammlerin.

Das Gericht jedoch hatte kürzlich geurteilt: Von Fundunterschlagung kann in dem Fall keine Rede sein. Denn als die 41-Jährige die Opernkarte im Mülleimer fand, musste sie nicht davon ausgehen, dass es sich um ein vermisstes Fundstück von Wert handelte. Die Frau wurde freigesprochen. Und dabei bleibt es nun. Sie muss wegen des Rückziehers der Staatsanwaltschaft keine Strafe mehr befürchten.

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