Bund soll Schmerzensgeld zahlen Feldjäger schnitt radelnde Kameradin an der Wache

Bonn · Eine 38-jährige Bundeswehrsoldatin im Rang eines Hauptfeldwebels fordert 4000 Euro Schmerzensgeld vom Bund. Sie war von einem Feldjäger zu Fall gebracht worden, der sie mit seinem Auto vor der Wache auf der Hardthöhe geschnitten hatte.

Da gab es für die Soldatin keine Chance mehr: Als die 38-Jährige im Rang eines Hauptfeldwebels am frühen Morgen des 9. Mai 2016 auf ihrem Fahrrad von der Pascalstraße in die Einfahrt an der Ostwache einbog, schoss zeitgleich ein Dienstfahrzeug der Feldjäger aus dem Tor. Der entgegenkommende Fahrer jedoch hielt sich nicht an die aufgemalte Ausfahrtspur, sondern schnitt den Weg der just einfahrenden Kameradin. Der forsche Feldjäger am Steuer konnte nicht mehr ausweichen, er erfasste das Trekkingrad der Soldatin, die auf ihr Gesicht stürzte.

Der Dienstunfall unmittelbar vor den Toren des Verteidigungsministeriums auf der Hardthöhe wird demnächst in einem Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht verhandelt. Wie Gerichtssprecherin Eda Yürüktümen bestätigte, hat die Soldatin die Bundesrepublik Deutschland – als Dienstherrin des Bundesamtes für Dienstleistungen der Bundeswehr – auf insgesamt 4000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Da sich der Unfall während einer Dienstfahrt mit einem Bundesfahrzeug ereignete, haftet der Bund auch für die Folgen.

Und die waren nicht unerheblich für die Frau: Die 38-Jährige erlitt eine Platzwunde auf der Stirn, multiple Prellungen und Schürfwunden im Gesicht, auch am Unterarm und am rechtem Fuß. Neben einem Schleudertrauma der Hals- und Brustwirbelsäule wurde später, so die Diagnose der Ärzte, ein Hartspann der oberen Brustwirbel und des Nackens festgestellt, der ausschließlich mit massiven Medikamenten wirksam behandelt werden konnte.

Zwei Wochen war die 38-Jährige arbeitsunfähig geschrieben. Aber ihr Leidensweg zog sich über ein halbes Jahr hin: Verschiedenen Behandlungen musste sie sich unterziehen, um mit den Schmerzen zurechtzukommen, darunter Infiltrationstherapie, Akupunktur und andere Physiotherapien.

Der Dienstunfall hatte der Berufssoldatin auch den zuvor bereits gebuchten Aktivurlaub bei München verhagelt, den sie für Juni geplant hatte. Denn noch Wochen nach der Kollision habe ihr Fuß, so die Klägerin, in keinen Wanderschuh gepasst. Schließlich habe sie auch, um die starken Schmerzen auszuhalten, dreimal täglich starke Medikamente einnehmen müssen.

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