Kommentar zum Haager Weg Fehlende Transparenz

Meinung | Venusberg · Werden Anlieger zur Kasse gebeten, lernen sie Paragraf 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW kennen. Denn der berechtigt und verpflichtet Kommunen, Beiträge für öffentliche Straßen, Wege und Plätze zu erheben. Wie jetzt am Haager Weg.

Grundstückseigentümer zahlen als Gegenleistung für eine Wertverbesserung. Das klingt eindeutig. Doch wie viel die Anlieger prozentual zu den Gesamtkosten zahlen müssen, da hat die Kommune Ermessensspielräume.

Immer häufiger wehren sich in Bonn Anlieger gegen die Beitragsbescheide der Stadt und formieren sich zur Initiative. Nicht, dass sie rundweg nicht zahlen wollen. Sie gehen auf die Barrikaden, weil sie sich einer Behördenwillkür ausgesetzt fühlen. Für sie ist der Bescheid allzu oft nicht nachvollziehbar. Für eine Verwaltung im Dienste der Bürger sollte es selbstverständlich sein, das Verfahren transparent zu machen, statt Anlieger vor die vollendete Tatsache einer Beitragsrechnung zu stellen. So wäre es den Anliegern am Haager Weg auch ergangen, hätten sie nicht aus der Zeitung von der Beschlussvorlage in der Bonner Bezirksvertretung erfahren.

Die Verwaltung wollte die Straßensanierung und einen 50-prozentigen Anliegeranteil absegnen lassen. Die Bezirksvertreter hätten es vermutlich auch getan, wären sie nicht durch die Anwohner aufmerksam gemacht geworden. Die Initiative zweifelt die Bemessungsgrundlage an. Ihr fehlen Begründungen, sie listet Gegenargumente auf, die von der Verwaltung geprüft werden müssen. Da kann sich das Amt nicht allein auf den Paragrafen berufen, und auf den wohlgemeinten Hinweis, dass es nur seine Pflicht tue.

Die Initiative hat sich Gehör verschafft. Und wie so oft bestätigt sich: Reden hilft. Die Verwaltung ist sensibilisiert, die Politiker haben einen Beschluss vertagt, bis Klarheit geschaffen ist. Dann wird man sehen, ob die Anlieger sich zufrieden geben.

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