Polizei überfordert Fahrverbote können in Bonn kaum kontrolliert werden

Bonn · Die Bonner Verwaltung sieht kaum eine Möglichkeit, Dieselfahrverbote zu kontrollieren. Die Polizei ist schon jetzt mit der Überprüfung der Umweltplakette überfordert.

Die Stadtverwaltung und die Polizei sehen sich kaum in der Lage, Fahrzeuge zu kontrollieren. Während der städtische Ordnungsdienst nur für den ruhenden Verkehr zuständig ist, kümmert sich die Polizei um alles, was fährt. Die Praxis sieht bislang so aus, dass die grüne Umweltplakette an Fahrzeugen, die in die Bonner Umweltzone rollen, fast gar nicht kontrolliert wird. Nur das Ordnungsamt verteilt regelmäßig Knöllchen bei ihren regulären Parkplatzkontrollen.

Wie viele Autos ohne grüne Plakette in die Umweltzone fahren, lässt sich nur schwer sagen. 2015 hat der Stadtordnungsdienst knapp 3200, 2016 rund 1900 und im vergangenen Jahr etwa 1800 Knöllchen an Fahrzeughalter verteilt. „Er achtet im Rahmen der Kontrolle der Parkverstöße mit darauf, ob die erforderliche Umweltzonenplakette vorhanden ist“, sagt Stefanie Zießnitz vom Bonner Presseamt. Fehlt sie ganz oder ist die falsche angebracht – in Bonn ist nur noch grün erlaubt – wird ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig. Im Falle eines Dieselfahrverbots würde die Stadt diese Praxis ausweiten. „Dies setzt aber voraus, dass der Gesetzgeber eine entsprechende Plakette und die dazugehörige Kennzeichnungspflicht der Fahrzeuge rechtlich verbindlich einführt“, so Zießnitz.

Sobald es um den fahrenden Verkehr geht, ist die Bonner Polizei zuständig. Dort ist die Umweltplakette bislang kein Schwerpunkt, wie ein Sprecher erläutert. Die Beamten müssten Fahrzeuge stichprobenartig auf gesperrten Strecken herauswinken – so, wie es die Stadt Hamburg aktuell macht. Dafür müsste dann wiederum in Bonn Personal bereitgestellt werden.

Eine Alternative wären stationäre Kontrollgeräte, die laut Stadtverwaltung aber aus zwei Gründen ausgeschlossen sind. „Es dürfen nicht ausnahmslos alle Autos mit Kennzeichen und Fahrer fotografiert werden, um dann anschließend die Bilder auszuwerten“, erklärt Zießnitz die rechtliche Problematik. Laut Ordnungsbehördengesetz dürfen Kommunen auch nur Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße mit technischen Geräten an Gefahrenstellen überwachen. „Zudem gebe es derzeit keine Geräte, die technisch dazu in der Lage sind, zu erkennen, ob eine Umweltplakette auf der Windschutzscheibe angebracht ist.“ Geschweige denn, welche Farbe sie hat.

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