Opfer im Hofgarten fast verblutet Fünf Jahre Haft für 19-jährigen Messerstecher

Bonn · Ein 19-Jähriger ist am Bonner Landgericht zu einer langjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Sein Opfer, das er im Bonner Hofgarten niederstach, wäre fast verblutet.

Nach dem Urteil durfte die Großfamilie an die Anklagebank treten und sich von ihrem „liebsten Sohn“ verabschieden: Die 8. Bonner Jugendstrafkammer verurteilte den 19-jährigen Angeklagten, der neben weiteren Straftaten am 25. Dezember 2017 einen 20-Jährigen am Hofgarten mit einem Messer fast getötet hatte, am Mittwoch zu fünf Jahren Jugendstrafe. Eltern, Großeltern und seine kleinen Schwestern umarmten ihn, bei der Mutter flossen die Tränen.

2015 war die Familie über die Balkanroute aus dem Irak geflüchtet. Und jetzt diese familiäre Katastrophe: Der älteste Sohn verschwindet für Jahre hinter Gittern. Wenige Minuten vor dem Urteil war der Angeklagte noch ganz zuversichtlich gewesen: „Alles gut“, sagte er lachend, als er mit Handschellen in den Gerichtssaal gebracht wurde, und warf der Familie Handküsse zu.

Erstaunlich bei dieser langen Liste an Straftaten, die er in nur fünf Monaten begangen hat und für die er nun verurteilt wurde: Versuchte schwere räuberische Erpressung, drei gefährliche Körperverletzungen, Drogenbesitz und Diebstahl. Der gravierendste Fall war die Messerattacke im Bonner Hofgarten am ersten Weihnachtsfeiertag, der ein 20-jähriger Afrikaner zum Opfer fiel. „Er wäre fast verblutet, wenn ihm nicht so schnell und professionell geholfen worden wäre“, stellte Kammervorsitzender Volker Kunkel im Urteil fest.

Der Afrikaner saß an diesem Tag zusammen mit einem Landsmann auf einer Parkbank im Hofgarten, als sie beide plötzlich von einer größeren Gruppe bedrohlich eingekreist wurden. Der Wortführer war der Angeklagte, der sie fragte, was sie hier zu suchen hätten. Als die Afrikaner sich zunächst weigerten, die Parkbank zu verlassen, zog der 19-jährige Angeklagte sein Messer und forderte die Herausgabe eines Handys. Daraufhin ergriffen die Afrikaner die Flucht. Der Angeklagte gab jedoch nicht auf, verfolgte den 20-Jährigen, holte ihn ein und stach ihm „mit Wucht von hinten in den unteren Rücken“, so der Richter.

Als Hintergrund des Angriffs vermutet die Strafkammer: Der 19-Jährige wollte sein Drogenrevier im Hofgarten verteidigen. Der Angeklagte, der dort zuvor zwei Mal bei Kontrollen mit Marihuana erwischt worden war, habe geglaubt, die beiden Afrikaner seien Rauschgiftdealer und wollten ihm seinen Bereich streitig machen.

Der Angeklagte hat im Prozess zu diesem Vorfall – im Gegensatz zu den anderen drei gravierenden Gewaltdelikten – geschwiegen. Doch die Richter sind davon überzeugt, dass er der Messerstecher vom Hofgarten war. Nicht zuletzt, weil der verletzte Afrikaner den Angeklagten, den er zuvor nie gesehen hatte, später unter 397 Fotos einwandfrei identifiziert hatte.

Allein wegen der „Geschichte im Hofgarten“, stellte das Gericht auch noch die Schwere der Schuld fest: Der Angeklagte kenne offenbar weder Grenzen noch Regeln. „Er hat das Leben eines Menschen riskiert “, so Richter Kunkel.

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