Prozess in Bonn Fünf Jahre Haft für Vergewaltiger

BONN · Zu fünf Jahren Gefängnis hat das Landgericht am Mittwoch einen 31-jährigen Bonner verurteilt. Laut Urteil hatte der Angeklagte die 18 Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin im Sommer zwei Mal vergewaltigt.

Der Kammervorsitzende warf dem Mann vor, seine "Stellung als Stiefvater missbraucht" zu haben. Er habe "rücksichtslos seine sexuellen Bedürfnisse befriedigt".

Doch dies scheint nur die Spitze des Eisbergs zu sein. In der Zeugenvernehmung hatte die junge Frau von etlichen sexuellen Übergriffen berichtet. Seit ihrem 13. Lebensjahr habe der Freund der Mutter sie vergewaltigt. Dies hatte der Angeklagte, für den sein Verteidiger einen Freispruch gefordert hatte, stets bestritten.

Nach seiner Festnahme hatte der 31-Jährige bei der Polizei behauptet, er habe niemals Geschlechtsverkehr mit dem Opfer gehabt. Auch habe er nicht mit Gewalt gedroht. Im Prozess hatte er dies wiederholt, dann jedoch behauptet, dass er einvernehmlich mit der 18-Jährigen Geschlechtsverkehr hatte. Die Initiative dazu sei von ihr ausgegangen. Möglicherweise habe sie sich erhofft, dass sich die Mutter deswegen von ihm trennen werde.

Doch die Richter schenkten den Angaben des Angeklagten keinen Glauben. Sie waren, wie die Staatsanwältin auch, davon überzeugt, dass der 31-Jährige das Opfer unter Androhung von Gewalt in der gemeinsamen Wohnung vergewaltigt hatte. Dabei habe er die Abwesenheit der Mutter ausgenutzt - oder gezielt dafür gesorgt, dass sie nicht da gewesen war.

Nach der Festnahme hatte sich der betrunkene 31-Jährige in der Arrestzelle selbst befriedigt und trotz mehrfacher Aufforderung durch Polizisten, damit aufzuhören, weitergemacht.

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