Prozess gegen Costa S. Ex-Rockerboss wegen Drogen- und Waffenbesitz vor Gericht

Bonn · Der erheblich vorbestrafte Ex-Fist-Fighter-Boss Costa S. wird wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Seine Freundin wusste lange nichts von seinem Doppelleben.

Eigentlich will Costa S. sein Gesicht nicht vor den Kameras verstecken, doch sein Verteidiger drängt ihn dazu. Also hält sich der Ex-Boss des rockerähnlichen Boxclubs Fist Fighter bis zum Prozessbeginn vor dem Amtsgericht eine Akte vors Gesicht.

Akten liegen auch in zwei dicken Stapeln auf der Richtertheke – mit den Vorstrafen des Mannes, der seit seiner Jugend justizbekannt ist und bereits viele Jahre hinter Gittern verbrachte. Und fast immer spielte Gewalt eine Rolle. Nun wirft ihm die Anklage Verstoß gegen das Waffengesetz vor, Drogenbesitz und Beleidigung einer Polizistin. Doch Costa S. sieht sich als Opfer.

Und das nicht nur, weil er im März 2015 selbst Opfer einer Gewalttat wurde. Damals wurde vor der Bar Take Two am Belderberg auf ihn, damals noch Chef der Fist Fighter, geschossen, er wurde ins Bein getroffen. Zwei Brüder, Mitglieder der United Tribuns, wurden dafür inzwischen wegen versuchten Totschlags angeklagt und warten auf ihren Prozess.

Den Ermittlern zufolge war es zuvor vor der Bar zu einer Massenschlägerei gekommen, in die Mitglieder der beiden als rockerähnlich eingestuften Gruppen verwickelt waren. Auslöser könnten Revierkämpfe oder einfach nur der Streit um eine Frau gewesen sein. Costa S. weigerte sich danach, mit den Ermittlern zu reden und musste mit Zwangsmaßnahmen zur Aussage bewegt werden. Dafür geriet er wenig später wieder ins Visier der Ermittler, weil er in sozialen Medien posiert hatte – mit einer scharfen Waffe.

Und das, obwohl der frühere Chef eines Zuhälterrings, der Minderjährige mit Gewalt und Vergewaltigung zwangsprostituiert hatte, 2003 nicht nur zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, sondern auch zu einen Waffenbesitzverbot. Nun sitzt er also erneut auf der Anklagebank und schweigt. Denn, so erklärt sein Verteidiger Rüdiger Böhm: „Herr S. will sich schweigend verteidigen.“

Freundin wusste nichts von Doppelleben

Also haben die drei Polizisten das Wort, die am 17. September 2015 auf der Suche nach der Waffe mit Durchsuchungsbeschluss bei Costa S.'s Adresse in Bad Godesberg erschienen, wo sie ihn mit einer Partnerin antrafen. Nachdem die Beamten die Waffe samt Munition gefunden hatten, erklärten sie, nun zu Costa S.' zweiter Wohnung in Duisdorf fahren zu wollen.

Das sei, so die Beamten, Herrn S. sehr unangenehm vor der Freundin gewesen, die nichts von seinem Doppelleben mit Zweitwohnung und weiterer Frau gewusst habe. In der zweiten Wohnung habe man eine verbotene Schreckschusspistole, einen Schlagring und Marihuana gefunden.

Zur scharfen Waffe hatten Costa S. und seine 36-jährige Freundin damals erklärt: Die habe er nach den Schüssen auf ihn zu ihrem Schutz besorgt. Und die Drogen in der Zweitwohnung, so der Anwalt nun, gehöre der anderen Freundin. Beide Frauen tragen im Prozess nichts zur Wahrheitsfindung bei: Die erste verweigert die Aussage, weil auch gegen sie wegen der Waffe ermittelt wird. Die zweite erscheint nicht, da sie angeblich krank ist. So kommt es auch zu keiner Begegnung der beiden.

Am 25. November 2015 soll Costa S. eine Polizistin beleidigt haben. An dem Tag habe er sie auf ihrer Wache in Bad Neuenahr als Chef der Fist Fighter Bonn angerufen, einen Drogendeal gemeldet und die Beamtin beschimpft, wie sie nun schildert. Das aber, so der Anwalt, könne nicht Costa S. gewesen sein, der sei damals in Thailand gewesen. Und dass sein Mandant sich nach den Schüssen aus Angst um sich und die Freundin Waffen besorgt habe, sei wohl verständlich.

Bevor es zum Urteil kommt, ist es mit Costa S.' Schweigen vorbei: Er schimpft los – auf Polizei und Justiz, die ihn ständig verfolge. Er hat Glück: Die Verfahren wegen Beleidigung und Drogenbesitzes werden als schwer beweisbar im Hinblick auf den Waffenverstoß eingestellt. Und für den erhält er ein Jahr Haft auf Bewährung. Sehr zum Unmut des Staatsanwalts: Der hatte eineinhalb Jahre ohne Bewährung gefordert. Ein weiteres Verfahren gegen Costa S. wegen Körperverletzung läuft noch.

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