Gericht Etikettenschwindel im Bonner Baumarkt flog auf

Bonn · 62-jährige Hausfrau klebte Sonderpreisschilder auf teure Waren und ging damit zur Kasse. Gericht verurteilt sie zu einem Monat Haft.

 Ein Monat Haft: Eine Seniorin tauschte Etiketten in Geschäften aus.

Ein Monat Haft: Eine Seniorin tauschte Etiketten in Geschäften aus.

Foto: dpa

Die Verführung war offenbar immer wieder groß. Kaum sah die Angeklagte in einem Geschäft einen Sonderpreis an einer Ware, zupfte sie auch schon das Etikett kurzerhand ab – und klebte es auf eine Ware, die die 62-jährige Hausfrau begehrte. Aber was die Seniorin ausgerechnet mit einem Wein-Kapselschneider – ursprünglich im Wert von 10,99 Euro – wollte, das konnte sie jetzt in ihrem Prozess vor dem Bonner Amtsgericht nicht erklären.

Die gelernte Anwaltsgehilfin zeigte sich geständig und beteuerte, dass sie die Manipulation sehr bereue. Am 8. August 2017 hatte sie in einem Bonner Baumarkt auf das Original-Etikett des Kapselschneiders ein Sonderpreisschild mit zwei Euro geklebt – und war damit zur Kasse gegangen. Aber die Frau war bei der privaten Dumpingpreis-Aktion beobachtet worden und wurde auf dem Parkplatz vom Hausdetektiv gestellt.

Sofort rückte die verheiratete Frau den Kapselschneider raus. Keine Frage auch, dass die Erwischte auf die Rückgabe der soeben gezahlten zwei Euro verzichtete. Zu einem Monat Haft wurde sie schließlich wegen Urkundenfälschung und Betrug in diesem einen Fall vom Amtsgericht Bonn verurteilt, die Strafe wurde noch zur Bewährung ausgesetzt.

Aber die 62-Jährige ist nicht das erste Mal beim Umetikettieren von Waren aufgeflogen: Bereits zweimal – 2015 und 2016 – wurde sie einschlägig zu Geldstrafen von insgesamt 1800 Euro verurteilt. In einem Fall hatte die Angeklagte eine Keramik-Butterdose von 30 Euro auf einen Euro reduziert, in einem zweiten Fall hatte sie in einem Kaufhaus das Etikett einer Gesichtspflege über 59,95 Euro mit einem Sonderpreis von 2,95 Euro ausgezeichnet.

Eine erneute Geldstrafe, so Strafrichterin Tanja Glessner, kam bei der Wiederholungstäterin nicht mehr infrage. Offenbar sei die Seniorin von den Geldstrafen wenig beeindruckt worden, hieß es im Urteil. Als Bewährungsauflage muss die 62-jährige Hausfrau jetzt zudem 300 Euro an den gemeinnützigen Verein „Ärzte ohne Grenzen“ zahlen. Und falls die Betrügerin ihre Finger in den nächsten zwei Jahren nicht von den Preisschildern lassen kann und noch einmal erwischt wird, muss sie einen Monat hinter Gittern verbringen.

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