Bonner Gericht verurteilt 15-Jährigen Er bedrohte, erpresste und schlug einen Schüler

Bonn · Er ist erst 15 Jahre alt und soll monatelang in Bad Godesberg mit Drohungen, Erpressungen und Gewalt für Angst und Schrecken bei Kindern und deren Familien gesorgt haben. Der Junge ist nun in Bonn verurteilt worden.

 Symbolfoto

Symbolfoto

Foto: dpa

Am 10. Juni kam er wegen Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr in U-Haft, und am Montagnachmittag wurde der Minderjährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Bonner Jugendschöffengericht zu 14 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt - jedoch nur wegen eines der beiden angeklagten Fälle.

Im zweiten Fall wurden er und sein mit ihm angeklagter 14-jähriger Freund freigesprochen. „Das Gericht sah im zweiten Fall zu viele Widersprüche und Ungereimtheiten“, teilte Gerichtssprecherin Gabriela Wester mit.

Ihren Angaben zufolge gab der 15-Jährige vor Gericht alle übrigen Vorwürfe zu. Demnach warf er am 16. April in der Wohnung seiner Eltern in Bad Godesberg einen ihm bekannten 13-Jährigen in die Badewanne, schlug ihm mit einer Hantel aufs Schienbein, bedrohte ihn mit dem Teppichmesser und forderte Portemonnaie und iPad.

Der Junge, der Schmerzen und große Angst hatte, gehorchte, zeigte den 15-Jährigen aber noch am selben Tag an. Dennoch soll der polizeibekannte Jugendliche laut Anklage am 4. Juni erneut einen Schüler erpresst haben. Das aber bestritt er im Prozess.

Junge informierte seinen Vater

Laut Anklage zerrte er einen Zwölfjährigen zusammen mit dem 14-jährigen Freund vom Sportplatz in Plittersdorf in seine elterliche Wohnung und forderte ihn auf, 50 Euro zu bringen. Falls er sich weigere oder seine Eltern informiere, würde er, so die Anklage, in die Badewanne gelegt, wo ihm alle Knochen gebrochen würden.

Der Junge aber informierte seinen Vater, und der die Polizei. Daraufhin drohte der Jugendliche dem Vater telefonisch und persönlich „Wir machen euch kalt und kommen wieder.“ Im Prozess beteuerte der 15-Jährige: Er habe den Jungen nicht erpresst, der habe ihm Geld geschuldet, das habe er nur zurück verlangt.

Verurteilt wurde er am Ende wegen schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Beleidigung. Als Bewährungsauflagen trug das Gericht ihm auf:

Er muss mindestens noch sechs Monate in der Jugendhilfeeinrichtung bleiben, in der er zurzeit untergebracht ist, weitere sechs Monate seinen Psychologen aufsuchen und regelmäßig zur Schule gehen. Verstößt er gegen die Auflagen, muss er die Strafe absitzen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort