Stadtrat Entscheidung zur WCCB-Berufung fällt am Montag

Bonn · Der Stadtrat setzt seine Sitzung von Donnerstag an diesem Montag fort. Dabei soll eine Entscheidung darüber fallen, ob die Stadt Berufung im WCCB-Prozess einlegen soll.

Die Entscheidung, ob die Stadt Bonn nach ihrem verlorenen Schadensersatzprozess gegen den Ex-Investor des WCCB, Man-Ki Kim, in Berufung gehen soll oder nicht, hat der Rat am Donnerstagabend aufgrund der fortgeschrittenen Zeit verschoben. Sie soll am Montagabend fallen, wenn sich die Stadtverordneten zur Fortsetzung der Sitzung im Stadthaus ab 20 Uhr treffen.

Die Verwaltung rät in ihrer nichtöffentlichen Vorlage von einer Berufung ab. Die Frist zur Berufung endet Mitte Mai

Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom vorigen Jahr sollen alle Ratssitzungen um 23 Uhr enden und an dem Montag darauf fortgesetzt werden. Der Tagesordnungspunkt zum WCCB war im nichtöffentlichen Teil der Sitzung aufgeführt, bis 23 Uhr hatte der Rat indes noch nicht einmal alle öffentlichen Tagesordnungspunkte abgehandelt. Dem Vernehmen nach will die Ratsmehrheit am Montag dem Vorschlag der Verwaltung folgen, nicht in Berufung zu gehen.

Nach über vier Jahren Prozessdauer hatte der Vorsitzende Richter der 1. Zivilkammer des Landgerichts, Stefan Bellin, Mitte April verkündet, dass die Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen den im WCCB-Strafprozess unter anderem wegen Betrugs zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilten Kim abgewiesen werde. Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass Teile der Stadtverwaltung zum Zeitpunkt der Ratsentscheidung pro Investor Kim im Dezember 2005 wussten, dass der Chef der Firma SMI Hyundai Corp. Bonitätsprobleme hatte und kaum das geforderte Eigenkapital von 40 Millionen Euro aufbringen konnte.

Das Gros der Kosten für den Schadensersatzprozess soll nun die Stadt Bonn tragen. Bei einem vom Gericht festgesetzten Streitwert in Höhe von 26,4 Millionen Euro sind das mindestens eine halbe Million Euro (Gerichts-/Anwaltskosten). In der Klage war dagegen ein Streitwert von fünf Millionen Euro angegeben. Die Stadt Bonn will deshalb bei Gericht eine Streitwertbeschwerde einreichen, geht aus der Vorlage außerdem hervor.

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