Sperrung von Reuterstraße und Belderberg Entscheidung über Fahrverbote in Bonn vertagt

BONN · Die Entscheidung über mögliche Fahrverbote für bestimmte Autos auf der Reuterstraße und Belderberg verzögert sich ein weiteres Mal. Der für den 31. Juli geplante Termin wurde aufgehoben.

Nun heißt es weiter warten, aus der geplanten Entscheidung Ende Juli wird jedenfalls nichts. Überraschend hat das Oberverwaltungsgericht Münster mitgeteilt, dass es nicht wie geplant am 31. Juli oder 1. August über Fahrverbote für die meisten Dieselautos und bestimmte Benziner auf Reuterstraße und Belderberg entscheiden wird. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Hintergrund ist folgende Entwicklung: Nach Angaben des Landes Nordrhein-Westfalen steht die neue Fassung des Luftreinhalteplans für die Stadt Bonn unmittelbar vor der Fertigstellung. Er soll am 15. August in Kraft treten und dürfte viele Aspekte und Prognosen zur künftigen Stickstoffdioxidbelastung an den beiden betroffenen Straßen enthalten.

"Angesichts dieses Planungsstadiums erscheint es dem 8. Senat nicht zweckmäßig, am bislang vorgesehenen Entscheidungstermin für den Luftreinhalteplan der Stadt Bonn festzuhalten", erklärt ein Sprecher des OVG. Die Richter würden beim bisherigen Zeitplan also über einen Luftreinhalteplan entscheiden, der 14 Tage später überholt ist.

Wann das Oberverwaltungsgericht endgültig entscheiden wird, ist derzeit noch unklar. Ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung werde nach Inkrafttreten des neuen Luftreinhaltungsplans für die Stadt Bonn bestimmt werden, heißt es in Münster. In jedem Fall schiebt die neueste Entwicklung den Richterspruch ein weiteres Mal hinaus. Bekanntlich hatte das Verwaltungsgericht Köln die Stadt Bonn auf Klage der "Deutschen Umwelthilfe" ursprünglich zum 1. April zur Umsetzung von Fahrverboten verpflichtet. Die Berufung durch das Land hat seitdem aber aufschiebende Wirkung.

Laut dem Kölner Urteil sollen vom Belderberg Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Benzinautos der Klassen Euro 1 bis 3 ausgesperrt werden. Auf der Reuterstraße umfasst das Fahrverbot Dieselfahrzeuge mit Motoren bis Euro 5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2.

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