Kommentar zu interkommunalen Gewerbegebieten Ende der Behäbigkeit

Meinung | Bonn · Die Entwicklung von interkommunalen Gewerbegebieten muss forciert werden. Denn Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis können nur voneinander profitieren - ein Kommentar.

Schnell und unisono sind die Volks- und Interessenvertreter in Bonn und der Region mit mahnenden Worten bei der Hand, wenn es auf der berüchtigten Rutschbahn in Richtung Berlin in ihren Augen zu rasant zugeht und wieder einmal ein Bundesminister einen Schwung seiner Arbeitsplätze an die Spree hinüberzieht. Das Pochen auf das Gesetz zur Arbeitsteilung zwischen der alten und der neuen Bundeshauptstadt gehört zweifellos zu den Aufgaben hiesiger Politiker.

Doch auch die Verantwortlichen wissen, dass sich die Zukunft der Region nicht ausschließlich auf einer Vereinbarung gründen lässt, an deren Beratung sich inzwischen nur noch die über 45-Jährigen erinnern können. Dass es für den Strukturwandel über den Status der Bundesstadt hinaus eines aktiven Standortmarketings bedarf, ist hinlänglich bekannt und wird ja auch praktiziert.

Als deutlich behäbiger erweisen sich die Akteure in Bonn und der Region allerdings, wenn es um die Entwicklung einer gemeinsamen, regionalen Wirtschaftspolitik geht, für die interkommunale Gewerbegebiete ein starker Anker wären. Für die Annahme, daran werde seit Jahren intensiv gearbeitet, ist bis jetzt einfach zu lange zu viel geredet und zu wenig umgesetzt worden. Da waren Funktionäre in anderen Landstrichen in Deutschland schon schneller.

Überdies hat Bonn in den vergangenen Jahren in der Standortpolitik – Stichwort Haribo, Stichwort Zurich – einige herbe Verluste verzeichnen müssen. Vielleicht wird jetzt aber doch alles gut. Immerhin bekunden maßgebliche Entscheidungsträger in der Stadt und im Rhein-Sieg-Kreis den einvernehmlichen Willen zur fairen Teilung von Aufwand und Erträgen. Das ist schon viel wert, wenn man an die Dissonanzen denkt, die es früher beispielsweise zwischen den Verwaltungsspitzen im Bonner Stadthaus und im Siegburger Kreishaus gab. Die Frage der konkreten Standorte oder der unterschiedlichen Gewerbesteuersätze sollten dann idealerweise zu Details werden, an denen der Wille zur Tat nicht mehr scheitern kann.

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