Kinderbetreuungskosten in Bonn Eltern hoffen auf Rückzahlung

BONN · Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln muss die Stadt Bonn ihre Kita-Beitragssatzung möglicherweise ändern. Nun hoffen die Eltern auf eine Rückzahlung.

Einige Bonner Eltern können sich möglicherweise über hohe Beitragsrückzahlungen durch die Stadt freuen: Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Urteil die Beitragssatzung für Kindertagesstätten im Kita-Jahr 2014/15 für unwirksam erklärt. Das Gericht hatte über die Klage einer Bonner Familie mit zwei Kindern zu entscheiden. Eines der Kinder besuchte als Vorschulkind im vergangenen Jahr gleichzeitig mit dem jüngeren Geschwisterkind eine städtische Kita.

In dieser Konstellation, so das Gericht, hätte die Stadt gar keine Beiträge erheben dürfen. Hat sie aber: Im konkreten Fall ging es laut Gerichtssprecher Pierre Becker-Rosenfelder um 3600 Euro für die Betreuung des jüngeren Kindes, die über das gesamte Kindergartenjahr angefallen waren. Aber: Das Vorschulkind ist immer beitragsfrei.

Die Eltern hatten Ende 2013 einen entsprechenden Beitragsbescheid erhalten. Im Sommer 2014 wurden allerdings Änderungen des Kinderbildungsgesetzes (kurz: Kibiz) wirksam. Daraufhin wandte sich die Familie an die Stadt und forderte die Aufhebung des Bescheids. Aus ihrer Sicht wollte der Gesetzgeber in Düsseldorf mit der Novellierung erreichen, dass Geschwisterregelungen bereits für das erste Geschwisterkind gelten. Die Stadt winkte ab. Eine Kombination beider Befreiungen – die für Vorschul- und Geschwisterkind – sehe die kommunale Satzung nicht vor. Das Land habe den Kommunen die Einführung von Geschwisterregelungen überlassen.

Stadt gibt nur kurze Stellungnahme ab

Aus Sicht der Kammer ist die Satzung der Stadt seit der Gesetzesänderung durch den Landesgesetzgeber aber „fehlerhaft“. „So habe dieser geregelt, dass Vorschulkinder bei Geschwisterregelungen so zu behandeln seien, als ob für sie Elternbeiträge zu leisten wären“, so die Begründung. Der Knackpunkt ist, dass die Stadt in ihrer Satzung festschreibt: Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig tagesbetreut werden, falle nur ein Beitrag an. Vorschulkinder gelten offiziell als Beitragszahler.

Folglich muss ab dem ersten Geschwisterkind nichts gezahlt werden. Satzung und Gesetz, schlussfolgert die Kölner Kammer, seien seit dem Sommer 2014 nicht miteinander in Einklang zu bringen. „Aus Sicht des Gerichts gibt es deshalb für die gesamte Satzung keine Rechtsgrundlage, da die Geschwisterregelung nicht isoliert gestrichen werden kann“, erklärte Becker-Rosenfelder. Zumal die Kammer bei ihrer Entscheidung davon ausgegangen sei, dass die Stadt grundsätzlich einen Geschwisterrabatt einführen wollte.

Die Stadt erfuhr erst am Montag von dem am Freitag gefällten Urteil und gab nur eine kurze Stellungnahme ab: „Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, wird die Stadtverwaltung diese auswerten und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einen Verfahrensvorschlag vorlegen.“ Wie viele Bürger betroffen, wie hoch die Beiträge seien, die eventuell zurückgezahlt werden müssten, konnte die Stadt noch nicht sagen. Ebenso wenig, ob die kürzlich erst in Kraft getretene neue Satzung nun einer entsprechenden Überarbeitung bedarf. Unklar ist auch, ob die Stadt die Familien über die Aufhebung der Bescheide informieren wird.

Becker-Rosenfelder sagte, Familien, die im Jahr 2014/15 in der beschriebenen Konstellation Beiträge zahlten, könnten einen Erstattungsantrag bei der Stadt stellen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Stadt hat einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen. In nächster Instanz müsste sich das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Sachverhalt beschäftigen. Im Juni fällten die Richter dort ein Urteil zugunsten einer Familie vom Niederrhein. Der Fall war allerdings etwas anders gelagert. Für das jüngere Geschwisterkind sollte die Familie den vollen Beitragsatz zahlen, weil das Vorschulkind beitragsfrei versorgt wurde: Das sei nicht mit dem Kibiz vereinbar, so das OVG.

(Aktenzeichen: 19 K 335/15, 12 A17 60/15)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort