Kinderbetreuung in Bonn Eltern bekommen Geld zurück

Bonn · Gute Nachrichten für Bonner Eltern: Bisher mussten sie volle Beträge zahlen, wenn sie ein Kind im Kindergarten und eins in der OGS hatten. Nach der neuen Beitragssatzung zahlen sie nur noch für ein Kind. Die Stadt kostet das bis zu sechs Millionen Euro.

 Kinder in einer Kita: Nach der neuen Beitragssatzung ist der Platz für Geschwister auch frei, wenn die Familie ein beitragsfreies Vorschulkind hat.

Kinder in einer Kita: Nach der neuen Beitragssatzung ist der Platz für Geschwister auch frei, wenn die Familie ein beitragsfreies Vorschulkind hat.

Foto: picture alliance / dpa

Die zuständigen Fachausschüsse haben für eine rückwirkende Änderung der Bonner Satzung für Kindergartenbeiträge gestimmt. Eltern, die in den Jahren 2014 bis 2016 ein Vorschulkind und ein weiteres Kind im Kindergarten hatten, bekommen den gesamten Betrag zurück, den sie für die Betreuung zahlen mussten. Insgesamt kostet das die Stadt Bonn bis zu sechs Millionen Euro. Auch künftig bleiben Eltern, die ein Vorschulkind und ein weiteres Kind in Betreuung haben, beitragsfrei. Das gilt übrigens nicht nur, wenn das zweite Kind im Kindergarten oder bei Tageseltern versorgt wird, sondern auch, wenn das zweite Kind in der Offenen Ganztagsschule untergebracht ist. Der Stadt werden dadurch pro Jahr etwa zwei Millionen Euro Einnahmen fehlen.

Am Ende herrschte am Donnerstagabend eitel Sonnenschein im Schul- und Jugendhilfeausschuss: Wenn abschließend der Rat zustimmt, werden betroffene Eltern finanziell entlastet. Dann würde die Satzung so lauten, wie es das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil im September vergangenen Jahres gefordert hatte. Die Richter hatten die Satzung aus dem Jahr 2014/15 in einer Einzelfallentscheidung für ungültig erklärt. Springender Punkt in ihrer Begründung: Es gab zwischenzeitlich eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) auf Landesebene. Demnach muss das Vorschulkind beitragsfrei betreut werden. Die Richter waren der Auffassung, dass diese Vorgabe einen Kostenbeitrag für ein zweites Geschwisterkind ausschließt. Dieser Sichtweise schlossen sich nach dem Urteil auch die Hausjuristen der Stadtverwaltung an.

„Jetzt wird unserer Forderung entsprochen“, freute sich Tobias Haßdenteufel von der Linksfraktion, die den Antrag auf Entlastung gestellt hatte. Positiv sei, dass Familien auch bei Geschwistern von Vorschulkindern nichts zahlen müssen, die in der OGS betreut werden.

Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Köln im September über die Klage einer Bonner Familie mit zwei Kindern entschieden, von denen eines als Vorschulkind gleichzeitig mit dem jüngeren Geschwisterkind eine städtische Kita besuchte. Das Vorschulkind war von Zahlungen befreit. Aber für das Geschwisterkind hatten die Eltern 3600 Euro in dem Jahr zahlen müssen.

Jugendamtsleiter Udo Stein versprach nun im Ausschuss: „Die nach heutiger Rechtsauffassung in den Jahren 2014 bis 2016 zu Unrecht vereinnahmten Elternbeiträge werden den Beitragszahlern in vollem Umfange erstattet oder mit noch offenen Forderungen verrechnet“. Bei Erhebung der Gebühren sei die Stadt „einer damaligen juristischen Fehleinschätzung“ gefolgt. Er begründete: „Zu dem Zeitpunkt war das, was wir taten, rechtmäßig. Jedoch im Nachhinein ist es nicht haltbar.“ Er verwahrte sich gegen die Behauptung der Linken, sein Amt habe „diverse Pannen“ verursacht. Gerichtliche Entscheidungen könne man nicht voraussehen, so Stein.

„Das ist ein guter Tag für Bonn“, kommentierte Christian Gold (CDU) die Neuregelung der Stadt. Sie zeige konsequentes Handeln und bringe Rechtssicherheit und Klarheit zur Kita-Elternbeitragssatzung. Gut sei, dass nun auch die OGS-Beitragsregelung mit eingeschlossen wurde. Er erwarte jetzt, dass die Stadt nach dem Ratsbeschluss die Gelder automatisch an die betroffenen Eltern auszahle, sagte Tim Achtermeyer (Grüne). „Toll für die Eltern, dass wir damit auf dem Weg einer Gesamtbefreiung von Kita-Gebühren einen Schritt weiter sind“, meinte Dörthe Ewald (SPD). Achim Schröder (FDP) begrüßte die jetzige Regelung, aber ergänzte grundsätzlich: „Wer Kinderbetreuung nutzt, sollte auch dafür zahlen.“

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