Siegauen-Prozess Elfeinhalb Jahre Haft für Vergewaltigung einer Camperin

Bonn · Er überfiel ein zeltendes Paar mit eine Astsäge und vergewaltigte die junge Camperin. Für die Tat in der Bonner Siegaue hat ein 31-Jähriger nun eine lange Freiheitsstrafe erhalten. Die Studentin und ihr Freund hatten nach Überzeugung des Gerichts Todesangst.

Vor Verhandlungsbeginn herrschte dichtes Gedränge an den Türen zum Gerichtssaal. Neben zahlreichen Zuschauern tummelten sich dort am Donnerstagmittag auch unzählige Kamerateams und Fotografen, die versuchten, einen Moment des Bedauerns, der Reue oder überhaupt irgendeiner Regung im Gesicht von Eric X. zu entdecken und festzuhalten. Den 31-Jährigen im karierten Hemd führen Justizvollzugsbeamte in Handfessel an seinen Platz auf der Anklagebank.

Der Prozess vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts um die Vergewaltigung in der Siegaue in der Nacht zum 2. April dieses Jahres hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Eric X. wurde rund dreieinhalb Wochen nach Prozessbeginn nun wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räubersicher Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt. Die Oberstaatsanwältin hatte 13 Jahre gefordert.

Der 31-Jährige nimmt das Urteil regungslos hin

Der Ghanaer nahm das Urteil stillschweigend und regungslos hin, ganz anders als sein Verhalten im laufenden Prozess. Da hatte er die Angeklagte als „Prostituierte“ beschimpft, nachdem laut einem DNA-Gutachten des Landeskriminalamtes Spermienspuren am Vergewaltigungsopfer gefunden wurden, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 30 Milliarden zu Eins dem 31-Jährigen zuzuordnen sind.

Eric X. hatte ein in den Siegauen zeltendes Pärchen aus Freiburg zunächst mit einer Astsäge überfallen und bedroht. Für die Opfer sei es eine wahre Horrornacht gewesen, schildert Nebenklage-Vertreterin Gudrun Roth: „Sie wurden in einem geschützten Raum attackiert und mit einer Waffe bedroht, sie kamen sich vor wie zusammengepferchte Tiere in einem Käfig und fürchteten um ihr Leben.“ Erst forderte X. nur Geld und Wertsachen, dann zwang er die 23-jährige Frau zum Geschlechtsverkehr. Er vergewaltigte sie, mit der Astsäge griffbereit neben sich. Ihr 26-jähriger Freund blieb, nachdem das Opfer ihn gebeten hatte sich nicht zur Wehr zu setzen, im Zelt und alarmierte die Polizei.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Deshalb mussten die Studentin und ihr Freund in dem Prozess als Zeugen aussagen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dies sei eine zusätzliche Belastung für sie gewesen, sagte der Richter.

Chance auf Geständnis nicht genutzt

Diese Horrornacht mussten die beiden Studenten nun während des Prozesses noch einmal durchleben. Trotz der erdrückenden Beweislage gegen ihn, so der Vorsitzende Richter Marc Eumann, habe der Angeklagte die Chance nicht genutzt, ein Geständnis abzulegen, um „den Opfern eine für sie sehr belastende Vollaussage zu ersparen“. Die Folgen der Nacht sind für das Paar immens: Angstzustände, durch medikamentöse Behandlung verursachte Gliederschmerzen und sogar Suizidgedanken hätten das 23-jährige Vergewaltigungsopfer geplagt. „Der gesamte Lebensplan, die gesamte Entwicklung der beiden sind in Abbruch geraten“, sagte Eumann in der Urteilsbegründung.

Trotz dieser tragischen Folgen hält Gudrun Roth eine Diskussion über die Höhe der Haftstrafe für unnötig: „Das Urteil ist zwar nun geringer als wir es gefordert hatten, aber nach dieser schrecklichen Tat ist dennoch eine Sanktion gefolgt. Es ist nicht so wichtig, wie lange sie letztlich ist, weil keine Strafe der Welt das wiedergutmachen kann, was geschehen ist.“

Bis zum Schluss bestreitet der Angeklagte die Tat

Eric X., der über Libyen und Italien nach Deutschland floh und ab dem 3. März in der Zentralen Unterbringungs-Einrichtung des Landes in Sankt Augustin lebte, hat die Tat bis zum Schluss bestritten. Gegen das Urteil wolle er laut seinem Anwalt Martin Mörsdorf Revision einlegen. Mindestens die Hälfte der Haft muss X. – wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte – in Deutschland verbüßen. Erst dann kann die Ausländerbehörde entscheiden, ob er in seine Heimat abgeschoben werden kann. Zwar erhielt er bereits am 23. März einen Abschiebebescheid, nachdem er einen Tag später dagegen Klage eingereicht hatte, ruhte das Verfahren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort