WCCB - Die Millionenfalle, Teil 78 Ein Deal zwischen allen Beteiligten

BONN · Nach 51 Verhandlungstagen im ersten Prozess um das World Conference Center Bonn (WCCB) sind von vier Angeklagten seit Dienstag nur noch drei übrig: Um 11.36 Uhr konnte der ehemalige WCCB-Berater der Stadt Bonn und Rechtsanwalt Michael Thielbeer aufatmen.

Sein Verfahren wird nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung eingestellt - gegen eine Geldauflage von 150.000 Euro, wovon Thielbeer 50.000 wahlweise "zur Schadenswiedergutmachung" an die Stadt oder an die Landeskasse zahlen kann. Mit dieser gemeinhin Freispruch "2. Klasse" genannten Einstellung ist Thielbeer weiterhin nicht vorbestraft, aber - so die offizielle Sprachregelung - der sogenannte Rechtsfrieden im "Fall Thielbeer" wiederhergestellt und mit der Geldauflage "das öffentliche Interesse beseitigt".

Für Prozessbeobachter handelt es sich um den klassischen Deal ("Verständigung im Strafverfahren") zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Strafverteidiger. Verkürzt: Geständnis gegen eine vereinbarte verringerte Strafe, in Thielbeers Fall sogar noch weniger: Einstellung gegen Geldauflage. Auf diese Weise sind auch bereits Strafverfahren gegen Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl - Geldbuße: 300.000 Mark (2001) - oder gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann - Geldbuße 3,2 Millionen Euro (2006) - eingestellt worden.

Worin Thielbeers Gegenleistung bei dem Deal besteht, bleibt indes nach dessen Aussage rätselhaft. Möglicherweise waren es nur zwei Sätze. Er müsse konzidieren, so Thielbeer am 22. Mai vor Gericht, "dass es besser gewesen wäre, die Stadt hätte bis zum Stadtratsbeschluss (zum WCCB-Investor/Anm. d. Red.) alles zahlen sollen".

"Nachvollziehbare Irritationen"

Stattdessen zahlte letztlich der spätere "Investor" SMI Hyundai Corporation Thielbeers Rest-Rechnung an die Stadt Bonn. Dass daraus "Irritationen" entstanden, nannte Thielbeer "nachvollziehbar". Auch wollte er nicht ausschließen, "dass die niederländische Straet-Holding ein ernsthafter Bewerber war". Ansonsten hat er weiter alle Vorwürfe der Anklage bestritten.

Warum die Straet-Holding erstmals öffentlich in der GA-Millionenfalle 7 vom 5. September 2009 als WCCB-Investor in Erscheinung tritt, es aber trotz einer 100-Millionen-Finanzierungszusage einer Großbank nicht in Thielbeers Schlussexpertise vom 10. November 2005 schaffte, hatte der Berater gegenüber dem GA 2009 so beantwortet: "Ich bitte Sie, diesbezüglich die Stadt zu kontaktieren."

In den Zeugenstand trat am Dienstag vor der Verkündung der Verfahrenseinstellung Peter Arnold, einst Bürgermeister von Limburg an der Lahn und bis 2006 Geschäftsführer der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK).

Die DSK hatte die Straet-Holding als Bewerber ins WCCB-Investorrennen gebracht, und Arnold sagt vor Gericht: "Ich hatte kein Vertrauen mehr", er habe nur noch mit Stadtdirektor Arno Hübner reden wollen. Das war eine Steilvorlage für Nachfragen, etwa: Warum hatten Sie kein Vertrauen mehr? Wollte jemand Geld, damit die Straet als Bewerber im Rennen bleibt? Doch die Richter fragen nicht.

Die städtischen Mitarbeiter hätten ihm früh zu erkennen gegeben, "dass wir keine Chance haben", sagt Arnold. Richter Jens Rausch liest einen Vermerk der Stadt vor: Das Konzept der Straet habe nicht "den nötigen Reifegrad" erreicht. Arnold: "So wird man einen Mitbewerber los, so einfach ist das. Wir haben stets abgefragt: Was ist noch zu liefern? Und das haben wir dann geliefert, auch die Zusage der Großbank." Damit der Richter versteht, wie schwammig die Stadt agiert habe, ergänzt Arnold: "Versuchen Sie einmal, einen Pudding an die Wand zu nageln."

Keine Verbindung zum Autoweltkonzern

Auch Arnold wurde die Geschichte von SMI Hyundai als Teil des Hyundai-Weltkonzerns erzählt, "der ja auch die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland sponsert". Hübner habe sie ihm erzählt. "Eines Tages habe ich Frau Zwiebler oder Herrn Hübner im Hinblick auf ihre Entscheidung für den Weltkonzern gesagt: ,Dann ist Ihre Entscheidung auch richtig.'"

Hübner hatte dagegen vor Gericht ausgesagt, er habe nie eine Verbindung von SMI Hyundai und Autoweltkonzern gesehen. Den Zuschlag für Kim und SMI Hyundai erklärt Hübner der DSK später in einer Mail: "Weil sie ein Konzept verfolgen, das die Internationalität fördert."

Tatsächlich gab es keine Verbindung zum Autoweltkonzern. Auch der von Thielbeer genannte "Konzernhintergrund" taugte nicht, damit Kim zu Baubeginn seine vereinbarten 40 Millionen Euro Eigenkapital nachwies. Thielbeer selbst wiederum berief sich vor Gericht auf einen "SMI-Hyundai-Flyer" und eine Mail von Kims Rechtsberater Ha-S. C., um seine gesellschaftsrechtlichen Ausführungen zu rechtfertigen. Man könnte zu Thielbeers Entlastung spitzfindig anfügen: Fürs Gesellschaftsrechtliche war er gar nicht zuständig, sondern nur für das Betriebswirtschaftliche. Aber lässt sich das Eine vom Andere trennen?

Der Deal bricht die Wahrheitssuche nun in eine Richtung ab, und Thielbeers Rolle bleibt weiterhin unklar. Er hatte in seiner Schlussexpertise zur Investorenbewertung eindeutig und wegen des "Konzernhintergrunds" pro SMI Hyundai argumentiert, war später auf die SMI-Gehaltsliste gewechselt und soll, so die Staatsanwaltschaft, von den Angeklagten Man-Ki Kim und C. 300.000 Euro netto für seine "SMI-Empfehlung" erhalten haben.

Ob es sich dabei um "Leistungen ohne Gegenleistungen" handelte, wurde vor Gericht nicht erörtert - und der Rest offenbar durch die Beweisaufnahme nicht bestätigt. Den Deal kann der Rechtslaie als Kompromiss werten, der Rechtsprofi als Stück Prozessökonomie.

198.000 Euro Geschäftsführergehalt

Der "Spiegel" schilderte 2010 Thielbeers WCCB-Dasein: "Im September 2008, das Ende von Kims Imperium war absehbar, wechselte Thielbeer flugs an die Spitze der neuen Betreibergesellschaft WCCB Management. Die hatte von der Stadt frisches Geld zugesagt bekommen, schließlich musste es ja weitergehen (...) Auch für Thielbeer. Sein neues Geschäftsführergehalt: 198.000 Euro. Plus Unfallversicherung über eine Million. Plus Lebensversicherung. Plus BMW. Und sollte ihn die Firma als Geschäftsführer absetzen, müsste sie ihn trotzdem noch mal fünf Jahre weiterbeschäftigen."

Doch daraus wurde nichts. Die Insolvenzwelle nach dem WCCB-Baustopp ergriff auch Thielbeers neuen Arbeitgeber. Als erstes verabschiedete Insolvenzverwalter Christopher Seagon Thielbeer. Das bedeutete das Ende aller Zahlungen.

Seit Dienstag hat sich auch die Lage für einige Figuren auf dem straf- und zivilrechtlichen WCCB-Schachbrett verändert. Nur Thielbeer wirkte entspannt. Er verabschiedete sich und drückte flüchtig die Hände von Kim und C., die mit letzter asiatischer Höflichkeit noch ein Lächeln herauspressten. Für C. hat sich die Lage durch eine zuletzt verlesene Mail verdüstert. Er schrieb sie im August 2005 an einen Kanzleikollegen: "Super, komme gerade aus Bonn zurück. Alle waren zufrieden mit meiner Show" - und das, "ohne Konkretes zu zeigen".

Eingestelltes Verfahren kann nicht wiederbelebt werden

Doch auch C. könnte, wie der Volksmund sagt, noch eines Tages "auspacken". Doch Thielbeer wäre dagegen immun, weil ein Verfahren, das nach Paragraf 153a eingestellt wurde, nicht wiederbelebt werden kann. Und es liegt im Wesen von Korruptionsdelikten: Wo keiner nachweislich bestochen hat, kann auch keiner bestochen worden sein. Warum also sollten C. oder Kim dazu "auspacken"? Thielbeer ist seit Dienstag über alle - strafrechtlichen - Berge. Kim und C. könnten sich somit nur selbst belasten.

Auf den hinteren Plätzen des Schachbretts liegt die Stadt. Sie beobachtet argusäugig alles, was ihr zivilrechtlich helfen könnte, ihren Schaden im größten Bauskandal der Bonner Nachkriegsgeschichte zu minimieren. Insofern war die Verfahrenseinstellung kein Freudentag für die Stadt. Dennoch bleibt der blonde Herr aus Düsseldorf nach GA-Informationen ein Kandidat für städtische Schadensersatzansprüche. Sollte der Berater 50.000 Euro an sie überweisen und damit - als Gegenleistung - auf einen "endgültigen Forderungsverzicht" hoffen, hofft er vergeblich. Eine entsprechende städtische Beschlussvorlage war am Dienstag bereits in Arbeit.

Die Anklage gegen den Stadtberater Thielbeer

In ihrer Anklage hat die Staatsanwaltschaft Michael Thielbeer Betrug im besonders schweren Fall, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Beihilfe zur Bestechung zur Last gelegt. Die Mitangeklagten Man-Ki Kim und Ha-S. C. sollten eine städtische Thielbeer-Beraterrechnung in Höhe von 32.150 Euro übernehmen, ferner sollen sie ihm 300.000 Euro für den Fall versprochen haben, dass Thielbeer die Stadt Bonn zugunsten des von dem Mitangeklagten Kim betriebenen Unternehmens SMI Hyundai beeinflusst.

Tatsächlich sollen später die "Beraterkosten" sowie größere monatliche Zahlungen geflossen sein. Aus Sicht des Gerichts käme nach dem bisherigen Verfahrensverlauf und auf der Grundlage von Thielbeers Aussage - abweichend von der Anklage - eine Verurteilung des Angeklagten allenfalls wegen Beihilfe zur Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr hinsichtlich übernommener "Beraterkosten" von 32.150 Euro in Frage, für die das Gesetz Geldstrafe oder Haft im unteren bis mittleren Bereich vorsieht.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Thielbeer hält das Gericht zum jetzigen Zeitpunkt auch deshalb für sachgerecht, da er an allen weiteren den übrigen Angeklagten vorgeworfenen Taten nicht mitwirkte und so seine weitere Anwesenheit im Prozess zu einer für ihn kaum angemessenen Belastung führe.

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