Ex-Oberbürgermeisterin Druck auf Dieckmann im WCCB-Skandal wächst

Bonn · Die Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs sieht im WCCB-Skandal neue Anknüpfungspunkte für eine Amtspflichtverletzung von Ex-OB Bärbel Dieckmann. Die Erfolgschancen einer Klage seien trotzdem „offen bis zweifelhaft“.

Nach der harschen Kritik vor allem aus den Reihen der Jamaika-Koalition hat die Stadtverwaltung am Donnerstag eine aktualisierte Bewertung der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs zur Frage vorgelegt, ob eine Schadensersatzklage gegen Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann im Zusammenhang mit dem WCCB-Bauskandal Aussicht auf Erfolg hat. Anders als in der ersten Bewertung dieser Kanzlei von 2016 heißt es in dem vertraulichen, 21-seitigen Schriftstück mit Datum 23. Mai, das dem GA vorliegt: Für die „Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche“ der Stadt gegen Dieckmann bestünden „weitere beziehungsweise neue Anknüpfungspunkte“.

Als einen dieser Punkte nennt die Expertise: Die unterlassene Bonitätsprüfung des Ex-Investors Man-Ki Kim und dessen Firma SMI Hyundai durch Dieckmann oder Verantwortliche der Stadt könnte eine schuldhafte Pflichtverletzung begründen. Denn: „Eine Überprüfung der Bonität vor Eingehung der ersten Nebenabrede zu dem Projektvertrag durch Frau Dieckmann, der als Oberbürgermeisterin die volle Verantwortung für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung oblag, ist nach ihrer Aussage unstreitig unterblieben.“

Weiter heißt es: Es spreche einiges dafür, dass Dieckmann vor Abschluss der Nebenabrede „zum Schutz der Stadt grundsätzlich auch die Bonität, beziehungsweise den Konzernhintergrund des Investors als zentralen Aspekt der Risikobewertung hätte näher beleuchten (lassen) müssen“. Es folgt jedoch die Einschränkung: „Eventuell durfte sich Frau Dieckmann hier aber, wie von ihr behauptet, auf eine Bonitätsprüfung durch die insoweit sicherlich fachkundigere Sparkasse verlassen.“ Ein weiterer Anknüpfungspunkt für eine Amtspflichtverletzung sei die Unvollständigkeit der Vorlage für den Ratsbeschluss am 14. Dezember 2005, in dem Kim den Zuschlag als Investor erhielt.

Zusammenhänge sehr komplex

Allerdings schränkt die Kanzlei im Folgenden wieder ein: Die Gesamtzusammenhänge „sind jedoch von außerordentlicher Komplexität (...). Ob in einem neuerlichen Prozess die Umstände derart zur Überzeugung des Gerichts aufgeklärt werden könnten, dass dieses zu einer Haftung für die Geschehnisse durch Frau Dieckmann gelangt, scheint daher fraglich.“ Fazit: Die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage seien „offen bis zweifelhaft“. Ein gerichtliches Vorgehen wäre mithin mit erheblichen Risiken verbunden.

Mit denselben Worten hatte sich ein Anwalt der Kanzlei vorige Woche im Gespräch mit allen Fraktionsspitzen und Stadtdirektor Wolfgang Fuchs mündlich geäußert und von der Klage abgeraten (der GA berichtete). Das Gros der Fraktionsspitzen einigte sich jedoch darauf, die Stadt solle per Dringlichkeitsentscheidung ein zweites Gutachten einer anderen Kanzlei einholen. Grund: Bei Redeker, Sellner, Dahs handele es sich um dieselbe Kanzlei, die die Stadt Bonn im verlorenen Schadensersatzprozess gegen Kim vertreten hatte. Die Richter hatten ihr Urteil unter anderem damit begründet, sie seien nicht überzeugt, „dass sämtliche vertretungsberechtigte Organmitglieder der Stadt keine Kenntnisse von der mangelnden Finanzkraft Kims hatten und einem Irrtum in Bezug auf dessen Bonität unterlegen sind“. Die Politiker glauben, dass dieselbe Kanzlei, die im Kim-Prozess die Schuld am Bauskandal ausschließlich dem Investor zuschrieb, im Fall Dieckmann zu keiner wesentlich anderen Einschätzung habe kommen können.

Dass sich OB Ashok Sridharan der Einschätzung der Kanzlei bereits angeschlossen hatte, bevor diese die Entscheidung des Landgerichts zur Klage gegen Kim in ihre Expertise aufgenommen hatte, kam bei den Fraktionen nicht gut an. Auch dass die Verwaltungsspitze im Zusammenhang mit der Dringlichkeitsentscheidung für eine zweite Juristen-Expertise eine Stellungnahme der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs von 2016 beigefügt hatte, stieß auf Kritik.

Denn: Die Verwaltung hatte im Vorfeld eine Schadensersatzklage gegen Dieckmann vom Ausgang des Verfahrens gegen Kim abhängig gemacht. Nun drängt die Zeit: Die Verjährungsfrist endet am 30. Juni. Bis dahin müsste die Stadt die Klage erhoben haben. Dass Dieckmann noch einmal bereit ist, die Frist zu verlängern, schätzt die Kanzlei in ihrem aktuellen Gutachten als „zweifelhaft“ ein: Dieckmann habe auf die Aufforderung vom 18. Mai, die Verjährungsverzichtserklärung bis Ende 2018 zu verlängern, bisher nicht reagiert.

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