Urteil am 1. August Drohende Fahrverbote waren laut Richter vermeidbar

BONN · Mit einer Expertenanhörung bereitet das Oberverwaltungsgericht Münster die Entscheidung über die Dieselfahrverbote unter anderem in Bonn und Köln vor. Am ersten Tag hat der Richter zunächst einmal deutliche Kritik an der Politik geäußert.

Kommen sie nun, die Fahrverbote für Reuterstraße und Belderberg, oder kommen sie nicht? Gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts, Bonn und andere Städte müssten den Grenzwert für Stickstoffdioxid mittels Fahrverboten durchsetzen, war das Land bekanntlich in Berufung gegangen. Am 1. August soll vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster das Urteil darüber fallen. Zur Hilfe bei der Entscheidung im Sommer hatte der zuständige 8. Senat für diesen Donnerstag und Freitag zum zweitägigen Beweis- und Erörterungstermin geladen.

Insgesamt neun Experten sollen den Richtern dabei die Zusammenhänge von Messmethoden, Verkehrsströmen, Gesundheitsgefahren und Kontrollmöglichkeiten von Fahrverboten darlegen. Am ersten Tag standen vor allem Fragen zur Messmethodik, ihrer Vergleichbarkeit und der Verkehrslenkung im Mittelpunkt. Dabei näherten sich Senat und Fachleute der Materie anhand eines achtseitigen Fragenkatalogs eher grundsätzlich denn anhand konkreter Beispiele. Wer also dezidierte Abhandlungen über die konkrete Situation auf der Reuterstraße erwartet hatte, fand sich unter den rund 150 Zuhörern im voll besetzten Saal 1 des Gerichtsgebäudes in der Münsteraner Innenstadt auf der falschen Veranstaltung wieder.

Noch bevor sich auch die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) den Weg zu einem Sitzplatz bahnte, hatte bereits der Senatsvorsitzende Max-Jürgen Seibert die ganze Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Er ließ in seinen Vorbemerkungen keinen Zweifel daran, wen er für die drohenden Fahrverbote mitverantwortlich hält: „Die Probleme hätten verhindert werden können, wenn, wie in anderen Ländern, Emissionsprobleme frühzeitig in Angriff genommen worden wären“, sagte Seibert und stellte eingangs scherzhaft klar, das „kölsche Grundgesetz“ (Et kütt, wie et kütt...“) gelte vor dem OVG Münster nicht. Die Anwesenden, „säßen nicht hier, wenn alle ihre Hausaufgaben gemacht hätten“.

Kritik an den Gerichten und an der Deutschen Umwelthilfe als Kläger wies der Richter zurück. Vielmehr verglich er die drohenden Fahrverbote mit einer Notoperation, nachdem der Patient sich über ein Jahrzehnt jeder Vorsorgeuntersuchung verweigert habe. Jetzt den „Arzt“, also die Gerichte, für die Nebenwirkungen verantwortlich zu machen, sei falsch. Ähnlich hatte bereits sein Kollege am Verwaltungsgericht argumentiert.

Auch stellte Seibert klar, dass die Grenzwerte als geltendes Recht nicht zur Disposition stünden. „Es geht darum, was bei der Anwendung zu beachten ist“, sagte Seibert. Hieraus bereits die Prognose abzuleiten, das OVG werde dem Verwaltungsgericht Köln uneingeschränkt folgen und die Fahrverbote bestätigen, erscheint nach Lage der Dinge gleichwohl voreilig. Zum einen bemerkte Seibert, die Fixierung auf Verbote greife zu kurz.

An diesem Freitag wird es in Münster zudem um die Frage gehen, wie es im Zusammenhang mit Fahrverboten um die Verhältnismäßigkeit steht. In den Blick wird dabei auch das geänderte Bundesimmissionsschutzgesetz geraten, das Fahrverbote bei Messwerten bis zu 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter als unverhältnismäßig ansieht – eine Novellierung nach dem Kölner Urteil, die Bonn je nach Lage der Dinge Fahrverbote im letzten Moment ersparen könnte. Von der Stadt Bonn wollte sich am Donnerstag niemand zu der Anhörung äußern. Umweltministerin Heinen-Esser sagte in einer Pause, sie sei zuversichtlich, dass die Luftreinhaltepläne der Städte tragen.

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