Prozess am Bonner Landgericht Drachenflieger verklagt Gleitschirmsegler

Bonn · Im April 2014 kollidierte in Italien ein Drachenflieger mit einem Gleitschirmsegler. Der Bonner Paraglider ist jetzt von seinem 69-jährigen Kontrahenten aus Köln auf Schadensersatz verklagt worden. Der Prozess läuft vor dem Bonner Landgericht.

Prozess am Bonner Landgericht: Drachenflieger verklagt Gleitschirmsegler
Foto: dpa

Den Unfallzeugen am Monte Grappa in Italien stockte an diesem 6. April 2014 der Atem: In 80 Meter Höhe kollidierte vor ihren Augen ein Drachenflieger mit einem Gleitschirmsegler. Der Drache drehte sich einmal um seine Achse, legte sich auf den Rücken, sein Pilot landete im Segel und stürzte mit dem Fluggerät ungebremst ab. Trotz unsanfter Landung war der 69-jährige Sportsegler nicht lebensgefährlich verletzt. Zahlreiche schwere Prellungen wurden diagnostiziert, auch eine Platzwunde, die genäht werden musste. Sonst nichts. Dem Unfallgegner, bei dem sich durch die Kollision die Schnüre verhedderten, gelang es sogar noch rechtzeitig, den Rettungsschirm zu öffnen. Er landete unverletzt.

Mit dem ungewöhnlichen Unfall am blauen Dolomiten-Himmel muss sich jetzt die 18. Zivilkammer des Bonner Landgerichts beschäftigen. Denn der 69-jährige Drachenflieger aus Köln hat seinen Bonner Kontrahenten im Paraglider auf insgesamt 5500 Euro Schadensersatz sowie 1500 Euro Schmerzensgeld verklagt, darunter alleine 2367,41 Euro für die Reparatur seines drei Jahre alten Drachens.

An dem Tag, sagt der Kläger, habe er wegen der schwachen Thermik mit seinem Fluggerät „Fizz“ wiederholt am Hang gekreist, um Höhe zu gewinnen. Den Gleitsegler, der freie Sicht nach vorne und zur Seite gehabt habe, sei schnurstracks auf ihn zugeflogen. Anstatt seinen erkennbaren Kreisbewegungen auszuweichen, habe dieser seine Bahn gekreuzt. Die Kollision habe er nicht verhindern können, von hinten sei er auf den Gleitschirmsegler geknallt. Der Unfallgegner, so die Klage, habe sich nicht an die italienischen Luftverkehrsregeln gehalten: Darin heißt es, dass Piloten, die im Aufwind kreisen, vorflugberechtigt sind.

Der Gleitschirm-Pilot bestreitet die Vorwürfe. Vielmehr sei es der Kläger gewesen, der Regeln missachtet habe: Er sei ihm ohne Not zu nahe gekommen und habe die Gefahr provoziert. Er selber habe keine Chance gehabt: „Plötzlich gab es eine heftige Erschütterung von hinten.“ Bereits vor dem Unfall, erinnert sich der Paraglider in der Widerklage, sei ihm der Drachenflieger „mit heftigen und aggressiven Flugmanövern, begleitet mit lautstarken Rufen“ aufgefallen.

Beide Piloten sind für den Prozess gut vorbereitet: Der Drachenflieger hat ein privates Gutachten vorgelegt, in dem der Unfall anhand der Instrumentenaufzeichnung rekonstruiert wird. Der Gleitsegler hingegen hat drei flugerfahrene Augenzeugen benannt, die berichten sollen, was sich an dem Tag am italienischen Himmel abgespielt hat.

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