Trockenheit in Bonn "Die allgemeine Brandgefahr ist sehr hoch"

BONN · Die Hitze hat Bonn weiter fest im Griff, dringend benötigter Niederschlag bleibt aus, die Brandgefahr ist hoch. Führt die Trockenheit zu einem Verbot von Feuerwerk oder Grillfeiern im Freien? So schätzen Feuerwehr und Stadt Bonn die aktuelle Lage ein.

Temperaturen an der 40-Grad-Marke und kaum Niederschlag in jüngster Vergangenheit machen nicht nur den Menschen in Bonn zu schaffen, sondern auch der Natur. Dass die Kombination aus Hitze und Trockenheit die Brandgefahr steigen lässt, bestätigen auch Feuerwehr und Stadt Bonn: "Die allgemeine Brandgefahr ist auf den Grünflächen, auf Feldern und in den Wäldern aufgrund der Trockenheit sehr hoch", sagt Kristina Buchmiller aus dem Presseamt der Stadt.

Die Bonner Feuerwehr hat in diesen Tagen ein besonders aufmerksames Auge auf die Wettervorhersage. "Wir sind die, die kommen, wenn es schon brennt. Den Wetterbericht haben wir zur Vorbereitung immer im Auge", sagt Frank Frenser, Pressesprecher der Bonner Wehr. Die Lage sei in der Stadt derzeit jedoch recht entspannt. "In jüngster Zeit hatten wir wenig Wald-, Wiesen- und Flächenbrände und bei denen war nichts Gravierendes dabei - die Einsatzzahlen sind niedrig. Das ist schön zu hören", so Frenser weiter.

Ob das an guter Präventionsarbeit in Bonn liege, könne er nur mutmaßen. Auch Glück spiele sicher eine Rolle. Wie schnell das die Feuerwehr und die Natur verlassen kann, zeigte sich am Mittwoch, als in Rheinbach gleich zwei brennende Felder bekämpft werden mussten. Die Brandursache ist dort in beiden Fällen noch unklar.

Zigarette ist schnell unachtsam weggeschnipst

Frenser greift den Fall auf, um einen Appell an die Bevölkerung zu richten, gerade jetzt besonders aufmerksam im Umgang mit Abfall zu sein. "Die Vegetation dürrt immer weiter aus, da sollte man - wie grundsätzlich - keine Zigarettenstummel unachtsam wegschnipsen", so Frenser. Viele, so glaubt er, sind sich der Gefahr nicht bewusst. Ein heißer Zigarettenstummel sei schnell während der Autofahrt aus dem Fenster geschnipst, könne in der Folge aber einen Brand auslösen. Übrigens, erklärt Buchmiller, wer dabei erwischt wird, wie er seine Kippe achtlos wegwirft, kann laut Bonner Straßenordnung mit einem Bußgeld von 25 Euro verwarnt werden.

Auch von Glasscherben kann eine Gefahr ausgehen. Wenngleich der Feuerwehrsprecher weiß, dass sich an der Frage die Geister scheiden, so sei nicht auszuschließen, dass weggeworfenes Glas einen Brand auslöst. Frenser: "Das Glas kann einen Spiegeleffekt haben und so zur Entzündung von trockenem Material führen. Nicht nur deshalb sollte der Glasmüll fachgerecht in Containern entsorgt werden."

Wer einen Brand in der Vegetation bemerkt, sollte diesen unverzüglich über die 112 der Feuerwehr melden. "Erste Löschversuche können mit Gießkannen und Gartenschläuchen begonnen werden, solange man sich selbst dabei nicht gefährdet", teilt die Stadt mit. Doch Vorsicht ist geboten: Vegetationsbrände breiten sich sehr schnell aus.

Feuerwehr sieht keine Notwendigkeit für Grillverbot

Auf der Suche nach etwas Abkühlung zieht es viele Bonner derzeit nach draußen, etwa an den Rhein oder an schattige Plätze in der Rheinaue. Gern mitgebrachter Begleiter: ein Grill. Während viele Städte und Regionen in NRW angesichts der Brandgefahr Rauch- und Grillverbote auf öffentlichen Plätzen erlassen haben, gibt es ein solches in der Bundesstadt noch nicht.

"Aktuell erwägt die Verwaltung kein Grillverbot, weil die Gefahr auf öffentlichen Flächen derzeit noch nicht so gravierend eingeschätzt wird. Wir appellieren aber, die Hinweise der Feuerwehr ernst zu nehmen und zu beachten", sagt Buchmiller aus dem städtischen Presseamt. "Unsere niedrigen Einsatzzahlen im Bereich Wald-, Wiesen- und Flächenbränden rechtfertigen ein Verbot nicht", ergänzt Frenser.

Natürlich sollte man das Feuer oder die Glut jederzeit im Blick behalten - egal ob auf öffentlicher oder privater Fläche. "Ein Feuerlöscher oder ein Eimer Wasser sollte immer in der Nähe sein. Darüber sollte man sich schon vor dem Grillen Gedanken machen", so der Sprecher weiter.

Während in Bonn also weiter gegrillt werden darf - Ausnahme: Gemäß Landesforstgesetz NRW ist es streng verboten, im Wald Feuer zu machen oder zu grillen - , ist der Grill in Leverkusen auf öffentlichen Flächen derzeit verboten. Auch die Stadt Köln appelliert an die Menschen, sich an die Vorschriften für Grünanlagen, Wälder und Friedhöfe zu halten. Beim Grillen müsse ein ausreichender Abstand zum Boden eingehalten werden, die Benutzung von Einweggrills ist in der Domstadt zudem untersagt.

Kein Verbot für Feuerwerke

Aufhorchen ließ Anwohner auf dem Hardtberg am Dienstagabend ein Feuerwerk. Ob das bei der Dürre genehmigt war? "Ja, das war ein genehmigtes, privates Feuerwerk", sagt Buchmiller und erklärt: "Alle Anträge auf Abbrennen eines Feuerwerks werden von der Ordnungsbehörde überprüft und mit Auflagen versehen."

Eine dieser Auflagen besagt, dass der Genehmigungsinhaber selbstständig über die Internetseite des Deutschen Wetterdienstes (DWD) prüfen muss, welche Waldbrandgefährdungsstufe für den beantragten Ort vorliegt. Buchmiller: "Sollte die Waldbrandstufe 4 vorliegen, ist vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Feuerwehr oder die zuständige Brandschutzdienststelle zu kontaktieren. Bei Vorliegen der Waldbrandstufe 5 ist das Abbrennen des Feuerwerks grundsätzlich untersagt und diese Bestätigung erlischt damit automatisch."

Ein grundsätzliches Feuerwerksverbot gibt es in Bonn derzeit also nicht, die Stadt richtet aber auch hier an jeden Genehmigungsinhaber einen Appell, das Feuerwerk nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Außerdem sei nicht nur die Gebrauchsanweisung für die pyrotechnischen Gegenstände genau zu befolgen, sondern auch der vom Hersteller vorgegebene Schutzabstand von mindestens acht Metern einzuhalten. Die Festlegung eines weitergehenden Schutzabstandes liegt in der Verantwortung der für das Feuerwerk verantwortlichen Person.

Die Stadt Bonn weist zudem darauf hin, dass der Abbrennplatz des Feuerwerks vor dem Aufbau der Feuerwerkskörper abzusperren ist und wie beim Grillen auch Löschmaterial bereitgestellt werden muss. Für die Dauer des Feuerwerks müssen zudem im Schutzbereich befindliche Verkehrswege freigehalten werden. Zuguterletzt seien nach dem Feuerwerk Abbrennrückstände schadlos zu beseitigen sowie sämtlicher Abfall einzusammeln und selbstständig zu entsorgen.

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