Freispruch für Walid S. Die Zweifel im Fall Niklas sind am Ende zu groß

Bonn · Im Fall Niklas spricht das Bonner Jugendschwurgericht den Angeklagten Walid S. am 18. Prozesstag frei und stellt fest: „Es spricht mehr dafür, dass er nicht der Täter ist“. Der Richter kritisiert den Hype um den Prozess. Doch wie es in dem Fall weitergeht, ist noch völlig offen.

Als Walid S. zum letzten Mal von Justizwachtmeistern in den Gerichtssaal geführt wird, sind zwei Dutzend Kameras auf ihn gerichtet. Auch Niklas' Mutter blickt den 21-Jährigen noch einmal genau an. Sie ist, wie ihr Anwalt erklärt, davon überzeugt, dass Walid S. ihren Sohn tötete. Doch wie alle im Saal geht auch Denise Pöhler davon aus, dass das Jugendschwurgericht den Angeklagten freisprechen wird. Denn das hat der Staatsanwalt zuvor beantragt. Und genau das passiert mittags auch: Das Gericht sieht die Schuld des 21-Jährigen als nicht erwiesen an, spricht ihn frei und hebt den Haftbefehl auf.

Doch bevor Kammervorsitzender Volker Kunkel das Urteil begründet, geht er hart mit all denen ins Gericht, die den Fall seiner Meinung nach instrumentalisierten – Politiker wie auch Geistliche. „Und der Ort, an dem Niklas zu Tode kam, sollte ein Ort der Trauer und des stillen Gedenkens sein. Aber ganz sicher kein Ort politischer Veranstaltungen und umgeleiteter Prozessionen, bei denen Politiker in der ersten Reihe gehen.“

Auch sei aus dem Fall etwas gemacht worden, was er nicht sei. Denn es sei nicht die „brutalste Tat“, wie es von Anfang an geheißen habe. „Das ist es mit Sicherheit für Sie, Frau Pöhler“, sagt der Richter, „und Sie haben unser tiefes Mitgefühl.“ Auch weil die Wahrheitssuche nicht zur Wahrheitsfindung geführt habe. Aber die Kammer habe weitaus schlimmere Fälle zu verhandeln, wie zurzeit den, wo vier Täter loszogen, um Ausländer zu klatschen und einen Familienvater brutal totschlugen. „Doch dafür interessiert sich kaum jemand, wie sollen sich da die Angehörigen fühlen“, so der Richter.

Gericht bemängelt öffentlichen Druck

Der „Hype“ um den Fall Niklas habe zu einer völlig falschen Einordnung geführt. Auch in Bad Godesberg, das nicht der Brennpunkt der Kriminalität sei. Aber immerhin habe es dazu geführt, dass etwas gegen Jugendkriminalität getan werde. Für die Kammer stelle sich die Frage: Was wäre geschehen, wenn nicht so viel öffentlicher Druck entstanden wäre? Hätten sich dann vielleicht doch Zeugen getraut, die Wahrheit zu sagen? Und wenn nicht so viel Druck auf die Ermittler ausgeübt worden wäre, hätten die nicht so schnell einen Täter präsentieren müssen.

Für das Gericht, so Kunkel, stehe nach vier Monaten Verhandlung fest: Die Beweise gegen Walid S. reichen nicht aus: „Ja, es spricht sogar mehr dafür, dass er nicht der Täter ist. Und dann geht der Richter auf die angeblich belastende Zeugenaussage von Niklas' Freund ein, der hilflos mit ansehen musste, wie sein Freund nach einem Faustschlag ins Gesicht ins Koma fiel und sechs Tage später starb. Dieser Freund habe unter großem Druck gestanden, denn er habe sich schuldig gefühlt und verantwortlich dafür, den Täter zu überführen. Und obwohl er bei der Polizei Walid S. mehrfach auf Fotos nicht erkannt habe, sei er beim Anblick eines Facebook-Fotos von Walid S. plötzlich sicher gewesen: Das ist der Täter.

Dabei habe Walid S. sich auf diesem Foto selbst am wenigsten geähnelt, dafür aber dem wieder in den Fokus gerückten 22-jährigen Tunesier Hakim D., der von Zeugen zur Tatzeit in Tatortnähe gesehen wurde – zusammen mit dem ebenfalls im Fall Niklas angeklagten Roman W., gegen den gesondert weiter verhandelt wird. Außerdem, so Richter Kunkel, habe Niklas' Freund über ein anderes Foto, das Walid S. mit Hakim D. zeigt, gesagt: „Der Rechte und der Linke, beide sehen dem Täter sehr ähnlich.“ Damit aber, so der Richter, sei diese Zeugenaussage nicht belastbar, auch wenn das Gericht sicher sei, dass Niklas' Freund ein ernst zu nehmender junger Mann sei und nicht gelogen habe. Aber, so Kunkel: Das falsche Wiedererkennen durch Zeugen sei laut Bundesgerichtshof der häufigste Grund für Fehlurteile.

Mutter von Niklas hat keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten

Auch die Jacke mit Niklas' Blut sei kein Beweis für die Schuld des Angeklagten, denn die habe nachweislich Hakim D. gehört. Und es sei nicht auszuschließen, dass Walid S. sie erst nach der Tat erhalten habe. Und auch ein fehlendes Alibi sei kein Beweis. Walid S. habe beteuert, zur Tatzeit am Ententeich im Kurpark gewesen zu sein. Doch die benannten Zeugen erinnerten sich nicht an Zeitabläufe, wohl auch deshalb nicht, so der Richter, weil das „Chillen“ dort für alle in jeder Nacht gleich sei. „Vielleicht aber auch, weil sie geblockt oder gelogen haben“, so Kunkel. Aufgrund der Auswertung des Handys von Walid S.' Freundin spreche aber Vieles dafür, dass Walid S. tatsächlich zur Tatzeit gegen 0.20 Uhr im Kurpark gewesen sei. „Wir haben Zweifel an seiner Täterschaft“, so der Richter, „und die sind im Lauf der Verhandlung eher größer geworden.“ Verurteilt wird Walid dennoch – für eine Gewalttat vom 30. April 2016: Das Gericht verhängt acht Monate Jugendstrafe, die durch die U-Haft abgegolten sind und spricht ihm für die zu viel verbüßte Zeit eine Entschädigung zu – knapp 3000 Euro.

Keinen Zweifel an Walid S.' Schuld hat hingegen Niklas' Mutter, wie ihr Anwalt Thomas Düber zuvor im Plädoyer ausführt. Denise Pöhler sei davon überzeugt, dass Niklas' Freund den Angeklagten als Täter wiedererkannt habe. Es sei ihr jedoch nie darum gegangen, Walid S. zu stigmatisieren, sondern nur darum, die Wahrheit über den Tod ihres Sohnes zu erfahren und zu erleben, dass der Täter seine gerechte Strafe erhält. Sie wolle dem Unrecht, das ihrem Sohn und ihr widerfahren sei, kein Weiteres hinzufügen, indem ein möglicherweise doch Unschuldiger verurteilt werde, deshalb stelle er auch keinen Strafantrag. „Sie geht seit einem Jahr durch die Hölle“, sagt der Anwalt, „denn sie macht das Schlimmste durch, was einem passieren kann: das eigene Kind zu verlieren durch eine so sinnlose Tat.“ Fassungslos hätten Denise Pöhler die Ermittlungsdefizite gemacht: dass der Tatort erst Stunden nach der Tat gesichert und keine Nahbereichsfahndung eingeleitet worden sei. Sie hoffe nun: Wenn schon Niklas an diesem Tag keine Gerechtigkeit widerfahre, dass wenigstens die durch seinen Tod in Gang gesetzten Maßnahmen für Bad Godesberg helfen, solche Taten zu verhindern oder zumindest aufzuklären.

Nach dem Urteil verabschiedet sich Staatsanwalt Florian Geßler mit Handschlag – nicht nur von Niklas' Mutter und Verteidiger Martin Kretschmer, sondern auch von Walid S. Der ist nach fast einem Jahr wieder frei und verlässt mit seinem Verteidiger das Gericht. Der Anwalt hofft nun, dass die Haftzeit bei Walid S. etwas bewirkt hat und er es schafft, ein bürgerliches Leben zu beginnen. Ob im Fall Niklas jetzt weiter ermittelt wird, oder ob der Tod des Schülers ungesühnt bleibt, ist völlig offen.

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