Kommentar zur möglichen Dieckmann-Klage Die Wunde, die nicht heilt

Meinung | Bonn · Schon vor einem zweiten Gutachten sollte die Stadt Schadensersatzklage gegen Bärbel Dieckmann einreichen, findet GA-Lokalchef Andreas Baumann. Unabhängig von den möglichen Kosten.

Es ist eine Wunde, die nicht heilen kann. Sie ist Thema des grandiosen Bühnenstücks „Bonnopoly“, das die Bonner in Scharen in die Kammerspiele lockt. Der GA hat sie in der „Millionenfalle“ immer wieder unters Mikroskop gelegt. Und doch schwärt sie weiter, die Wunde WCCB, sitzt die Wut der Bürger tief, überschattet der Bauskandal die Arbeit der Stadtverwaltung, bremst die Entschlusskraft im Rat. Die Wunde schwärt, weil es keine wirkliche politische Aufarbeitung gab. Weil niemand Verantwortung für das Desaster übernommen hat, für das nachfolgende Generationen finanziell bluten müssen.

Die letzte Chance, ganz offiziell Ross und Reiter zu nennen, ist eine Schadensersatzklage gegen Ex-Oberbürgermeisterin Dieckmann, den früheren Stadtdirektor Hübner und möglicherweise weitere Stadtmitarbeiter. Umso irritierender, dass die Verwaltung unter Oberbürgermeister Ashok Sridharan den Aktendeckel geräuschlos schließen will. Sie empfiehlt, auf Klagen zu verzichten – gestützt auf eine juristische Stellungnahme, in der offenbar noch nicht einmal der aktuelle Stand nach dem Prozess berücksichtigt ist, den die Stadt gegen WCCB-„Investor“ Kim verloren hat.

Und so zeigen sich die Ratsfraktionen empört und verlangen ein Gutachten einer neutralen Anwaltskanzlei. Wenn sie es ernst meinen, ist der nächste Schritt ganz einfach: Ein Stadtverordneter müsste die Dringlichkeitsentscheidung unterzeichnen, die Stadtdirektor Fuchs bereits vorgelegt hat. Vorher muss es dazu eine informelle Verständigung der Ratsmehrheit geben. Dann kann die Verwaltung eine Kanzlei beauftragen.

Wenn die Fraktionen es ernst meinen, zieht der schon mehrfach gehörte Einwand nicht, eine Schadensersatzklage dürfe kein zu großes finanzielles Risiko für die Stadt sein. Denn das lässt sich durch eine Reduzierung des Streitwerts begrenzen. Es geht nicht darum, Menschen zu ruinieren. Es geht um die Wahrheit. Wer das Kostenargument bemüht, sucht nur eine Hintertür, um den Prozess zu vermeiden.

Wenn die Fraktionen es ernst meinen, könnten sie auch dem Vorschlag des Bürger-Bund-Fraktionschefs Schmitt folgen und die Klagen sofort einreichen lassen. Damit würden die Verjährungsfristen unterbrochen, der extreme Zeitdruck wäre weg, und die Stadt könnte die Klagen später immer noch zurückziehen, falls das zweite Gutachten negativ ausfallen sollte.

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