Die Kennedybrücke bleibt ein Zankapfel

So richtige Freunde fürs Leben werden das städtische Tiefbauamt und die Baufirma Alpine Deutschland AG nicht mehr. Die Alpine-Spezialisten, die auf der Kennedybrücke Bonns bekannteste Bummel-Baustelle betreiben, hatten die Schuld bei der Stadt Bonn gesucht, weil diese zum wiederholten Male fehlerhaft ausgeschrieben habe. Am Dienstag nun der Gegenschlag des städtischen Tiefbauamtes.

Die Kennedybrücke bleibt ein Zankapfel
Foto: Volker Lannert

Bonn. So richtige Freunde fürs Leben werden das städtische Tiefbauamt und die Baufirma Alpine Deutschland AG nicht mehr. Die Alpine-Spezialisten, die auf der Kennedybrücke Bonns bekannteste Bummel-Baustelle betreiben, hatten die Schuld bei der Stadt Bonn gesucht, weil diese zum wiederholten Male fehlerhaft ausgeschrieben habe.

Am Dienstag nun der Gegenschlag des städtischen Tiefbauamtes, das versicherte: Selbst wenn die Firma recht hätte und tatsächlich der falsche Beton ausgeschrieben worden wäre, hätte das bestenfalls einen Zeitverzug von einem Tag bedeutet.

Entscheidende Ursache der inzwischen monatelangen Verzögerung sei aber die unzureichende personelle Besetzung der Baustelle gewesen, dafür trage allein Alpine die Verantwortung. Außerdem, so die Stadt, seien beim Einbau des Betons der Kappen keine Bedenken seitens der Firma gekommen.

"Erst als es bei der Beschichtung im Sommer zur Blasenbildung kam, was keineswegs zwangsläufig, sondern den hohen sommerlichen Temperaturen und damit allein dem durch die Baufirma verursachten Zeitverzug geschuldet ist, wurde der Porengehalt des Betons thematisiert", berichtete das städtische Presseamt am Dienstag und zitierte städtische Fachleute: "Die Bedenken hierzu hätten bereits zur Vergabe des Auftrags angemeldet werden müssen."

Alpine hatte dagegen angeführt, die vorgesehene Beschichtung führe "unweigerlich" zur Blasenbildung, das habe auch ein renommierter Bausachverständiger bestätigt. Wie berichtet, ruhen die finalen Arbeiten wegen der Witterung und werden erst im Frühjahr 2011 erledigt. So lange gilt die Brücke als unvollendet.

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