Konrad-Adenauer-Gymnasium Die Akte "Auladecke" bleibt offen

BONN · Bonns berühmteste Auladecke "hängt" im Konrad-Adenauer-Gymnasium (KAG) und stand am Mittwoch wieder Mal vor Gericht - als Gegenstand einer Widerklage der Stadt Bonn gegen den Architekten Peter Riemann.

 So sah die Unterdecke in der Aula des Konrad-Adenauer-Gymnasiums im November 2006 aus.

So sah die Unterdecke in der Aula des Konrad-Adenauer-Gymnasiums im November 2006 aus.

Foto: Riemann

Dabei geht es um rund 50.000 Euro. Nach zweieinhalb Stunden Verhandlungsdauer und einer neuerlichen Befragung des Gutachters drängte der Vorsitzende Richter Stefan Bellin die Parteien zu einem Vergleich. Sein Vorschlag: Der Architekt soll nur noch 6890,65 Euro nach Verrechnung mit einem ausstehenden Honorar zahlen.

Doch die sehr dicke Aula-Akte konnte damit nicht geschlossen werden, denn bei diesem Fall geht es längst "nicht mehr ums Geld, sondern ums Recht", wie einer der beiden Anwälte formulierte. Also ums Prinzip. Im Zentrum der Auseinandersetzung: Wenn ein Statiker eine Deckenkonstruktion zur Montage freigibt, haftet dann auch der Architekt mit? Zu zwei Dritteln? Oder im Prinzip gar nicht? Und das sind schon den Sachverhalt stark vereinfachende Fragen in einem Fall, der von "suboptimaler Kommunikation", wie es Richter Bellin nannte, zwischen allen Beteiligten geprägt war.

Am Mittwoch konnte zumindest Riemann einen Etappensieg feiern: Die Antworten des befragten Gutachters ließen das Haftungspendel deutlicher beim Tragwerksplaner ausschlagen, was die Prozessaussichten des "widerklagenden" Städtischen Gebäudemanagements (SGB) verschlechterte.

Der Fall geht zurück ins Jahr 2005, als das SGB, das die Oberbauleitung hatte, die KAG-Schadstoffsanierung plante. Mit der Renovierung der rund 500 Quadratmeter großen Auladecke wurde Riemann beauftragt. Als dieser 2006 Asbest in deren Innenleben entdeckte, war eine Totalsanierung notwendig.

Zudem verzögerte sich die Baumaßnahme, was zu einem längeren Nutzungsausfall der Aula führte. Als die Montage begann, reklamierte Riemann beim damaligen SGB-Chef Friedhelm Naujoks eine mangelhafte Bauausführung der vom SGB beauftragten Montagefirma. Bald kündigte Naujoks dem Architekten, der dann kürzlich eine Honorarforderung von rund 30.000 Euro einklagte, wogegen die Stadt nun Widerklage erhob.

Die Auladecke hat nach GA-Informationen bis heute keine Zulassung. Bis Anfang 2008 fehlte auch eine Genehmigung des Bauordnungsamtes, dennoch fanden 2006/07 Veranstaltungen wie die Aufführung "Peterchens Mondfahrt" statt, weshalb die Staatsanwaltschaft gegen das SGB ermittelte. Danach habe "zweifelsfrei" nach einem Gutachten "zunächst objektiv eine Baugefährdung vorgelegen". Im Juli 2008 wurde das Verfahren eingestellt. Drei Monate später verweigerte das NRW-Ministerium für Bauen und Verkehr dem SGB die Zustimmung. Naujoks hatte eine Genehmigung im Einzelfall beantragt.

Das Ministerium antwortete, dass eine gutachterliche Stellungnahme "drei unterschiedliche Schrauben festgestellt" habe. "Verlässliche Angaben zum Hersteller und zum Werkstoff der Schrauben liegen in keinem Fall vor, und auch der Variantenreichtum der verbauten Schrauben (...) ist durch die Antragsunterrlagen nicht abschließend geklärt."

Auch der Deckenhersteller Knauf verweigerte wegen eines "unkalkulierbaren Risikos im Brandfall" eine Konformitätserklärung. Aber seit Ende 2008 gilt die Decke stadtintern als sicher. Das Presseamt berichtete am 23. September 2011, als die Personalie Naujoks WCCB-bedingt wieder im Stadtrat hochkochte: Ein staatlich geprüfter Statiker habe die Sicherheit und Tragfähigkeit der Decke bestätigt. Andererseits schaffte die Auladecke es Ende 2011 in die Präambel eines städtischen Aufhebungsvertrages für Naujoks (der GA berichtete): "Es handelt sich im Einzelnen um den Vorwurf (...) den Tatbestand der Baugefährdung verwirklicht zu haben."

Noch besteht seit dem gestrigen Tag die Chance, dass das Kapitel KAG-Auladecke endgültig beendet werden kann - wenn die Parteien denn den nunmehr zweiten Kompromiss-Vorschlag von Richter Bellin annehmen.

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