Der Wohnberechtigungsschein

Um geförderte Wohnungen anmieten zu können, müssen Bewerber einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegen können. Die Einkommensgrenze für Berechtigte nach dem Wohnraumförderungsgesetz beträgt laut Stadt für einen Ein-Personen-Haushalt 18 430 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt 22 210 Euro und zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 5100 Euro.

Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 660 Euro. Die Stadt schätzt, dass jeder zweite Bonner Haushalt Anspruch auf einen WBS hat. Sie weist darauf hin, dass es einen umfangreichen Berechnungskatalog gibt, der viele individuelle Umstände berücksichtige. Fragen beantwortet die Stadt unter 02 28/77 29 47 oder nach einer E-Mail an wbs@bonn.de.

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