Baupläne im Bundesviertel Denkmalschutz schon geprüft - Investor hat eine Abrissgenehmigung

BONN · Der Antrag des Bürger Bundes Bonn wurde nun im Planungsausschuss einstimmig beschlossen. Indes: Das Denkmalschutzamt hat das bereits geprüft. Jedenfalls hält Investor Marc Asbeck eine Abrissgenehmigung in Händen, "die eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis" einschließt.

Wie berichtet, hat der Bürger Bund die Kölner Bezirksregierung eingeschaltet, weil er der Ansicht ist, ein von der Stadt ausgestellter positiver Bauvorbescheid zur Aufstockung der ehemaligen Landesvertretung um sechs Geschosse sei rechtswidrig.

Eine abschließende rechtliche Beurteilung der Bezirksregierung liegt indes noch nicht vor. Ein Sprecher der Kölner Behörde bestätigte gestern auf Anfrage, dass es zwar bereits einen Schriftwechsel mit der Stadt Bonn und einen Ortstermin gegeben habe. Aber vor einer endgültigen Beurteilung der Sachlage habe man gestern die Stadt Bonn schriftlich aufgefordert, "noch mal alle rechtlichen Argumente darzulegen", warum sie der Ansicht sei, der Vorbescheid sei rechtmäßig.

Stadtbaurat Werner Wingenfeld hatte im Planungsausschuss noch erklärt, es gebe Urteile des Oberverwaltungsgerichts, auf das er sich stütze - im Jahr 2000 ging es etwa um den Bebauungsplan Fritz-Schäffer-Straße. Das Gericht stellte fest, dass die dort enthaltene Festsetzung von Sondergebieten für "Hauptstadteinrichtungen" durch den Umzug nach Berlin überholt sei und erklärte den Bebauungsplan deshalb für nichtig.

Der noch bestehende Bebauungsplan für das Areal, in dem auch die ehemalige niedersächsische Landesvertretung liegt, enthält die gleiche Festsetzung zur Art der Nutzung. Daher gelten, so Wingenfeld, auch alle darin enthaltenden Einschränkungen nicht mehr.

Eine Auffassung, die die Kanzlei Busse & Miesen teilt. Die Rechtsanwälte wurden von Asbeck mit einer "rechtlichen Einschätzung" beauftragt. Für die Juristen sei eindeutig, dass der Baubescheid der Stadt jeder rechtlichen Prüfung standhält. Davon abgesehen könne er nicht sehen, was an dem Gebäude, das 1990 "nach dem Umzugsbeschluss des Bundestags" gebaut wurde, kulturhistorisch schützenswert sei, meint Asbeck.

Er erinnert daran, dass er die ehemaligen Landesvertretungen von Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sanieren ließ. Asbeck: "Das sind Denkmäler - aber dieser Bau, von dem schon zwei Drittel des ursprünglichen Gebäudes überbaut worden sind?"

Sollten seine Baupläne letztlich doch abgelehnt werden, dann empfände er es als "schreiende Ungerechtigkeit", so der Immobilienkaufmann. Denn der UN sei gerade ein 60 Meter hohes Bürohaus genehmigt worden - gleich neben dem Alten Wasserwerk.

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