Umbau des Weinpavillons in der Rheinaue Denkmalschutz ist gegen den Alpenstil

Bonn · Die Umbaupläne für den einstigen Weinpavillon Rheinland-Pfalz in der Bonner Rheinaue stoßen bei der Bezirksregierung in Köln auf Kritik. Den oberen Denkmalschützern gefällt die geplante "Lochfassade alpenländischer Anmutung“ nicht.

Eigentlich dachte Dirk Dötsch, seine Umbaupläne für den Weinpavillon Rheinland-Pfalz in der Rheinaue – der einstige „Rheingarten“ – seien auf gutem Weg. Doch es bauen sich offensichtlich neue Hürden auf: Im Planungsausschuss am Dienstagabend wurde bekannt, die Obere Denkmalbehörde hat Bedenken gegen das Konzept des Gastronomen angemeldet. Es sieht unter anderem einen Anbau „im alpenländischen Stil“ an den achteckigen, denkmalgeschützten Pavillon vor. Es soll deshalb noch ein Gespräch geführt werden, teilte Beigeordneter Rüdiger Wagner mit.

Getrennte Personaltoiletten und zusätzliche Lagerräume sind Pflicht

Dötsch, der ein Stück weiter Richtung Süden das Rheinauen-Parkrestaurant betreibt, will den seit zwei Jahren geschlossenen, maroden Rheingarten von Grund auf sanieren und mit einem Anbau versehen (der GA berichtete). „Die Auflagen sind heute so hoch, dass ich ohne einen Anbau nicht genügend Plätze vorhalten kann, um den Betrieb wirtschaftlich zu führen“, erklärte Dötsch. So müsse er unter anderem getrennte Personaltoiletten und zusätzliche Lagerräume nachweisen. Den Anbau mit 170 Plätzen will er im „alpenländischen Stil“ errichten. Entgegen anderer Verlautbarungen solle es aber keine „Almhütte“ werden, betonte er.

Nachdem der Wirtschaftsausschuss diese Pläne bereits gutgeheißen hatte, kamen erste Bedenken wegen des Denkmalschutzes auf. Das Architektenbüro van Dorp hatte den Pavillon im Rahmen der Bundesgartenschau 1979 geplant. Jan van Dorp, der Sohn des damaligen Architekten, hat für Dötsch die neue Planung angefertigt. Er wundert sich nun über die Bedenken der Denkmalschützer: „Ich habe die Urheberrechte für den Pavillon und bin mit dem Konzept voll und ganz einverstanden“, sagte er.

Pavillon besitze eine "spezifische Eigenart"

Dirk Schneemann von der für die Obere Denkmalbehörde zuständige Bezirksregierung Köln sagte gestern auf GA-Nachfrage, als Zentralbau auf „oktogonalem Grundriss mit wandhohen Glaselementen und weit vorkragendem Dach“ besitze der Pavillon eine spezifische Eigenart, die sowohl aus regional traditionellem Bezug (Weinberghäuschen) als auch fernöstlichen Einflüssen gespeist sei. „Diese wesentliche Formgebung ist bei einem Erweiterungsvorhaben zu betrachten und zu respektieren.“

Das sorgt bei einigen Politikern für Verärgerung: „Die Denkmalschützer hatten doch auch kein Problem damit, ein Festspielhaus in die Rheinaue zu setzen“, kritisierte Georg Fenninger (CDU). „Ich hoffe, dass Herr Dötsch nicht abspringt und das Gebäude dann sogar aufgegeben wird“, warnte sein Fraktionskollege Bert Moll. Frank Thomas (FDP) erinnerte an die hohen Kosten, die der Investor bereit sei zu übernehmen. „Die bleiben der Stadt damit doch erspart.“ Holger Schmidt (Linksfraktion) findet die Sanierung des Pavillons zwar „eine gute Sache“, plädiert aber für den Erhalt des Pavillon-Charakters.

Helmut Redeker (SPD) gibt sich noch abwartend: „Uns fehlt momentan jede Grundlage für eine ordentliche Beratung.“ Grünen-Planungsexperte Rolf Beu meinte: „Wir haben ein großes Interesse an einer gastronomischen Nutzung des Pavillons, aber das Konzept muss den Vorgaben des Denkmalschutzes entsprechen.“

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