Kommentar zu Gerichtsvollziehern Den Rechtsstaat stärken

Meinung | Bonn · Die Bonner Initiative von Justiz und Polizei ist längst überfällig gewesen, ein neuer Runderlass der Ministerien sowieso, meint GA-Redakteur Nicolas Ottersbach. Denn vorher erschwerte ein Erlass den Gerichtsvollziehern, Amtshilfe bei der Polizei zu suchen.

Es ist kaum vorstellbar, aber mehrere Jahre lang Realität gewesen: Gerichtsvollzieher waren dazu angehalten, Schuldner, die eine Vermögensauskunft verweigerten, mit ihrem privaten Auto in eine Justizvollzugsanstalt zu fahren. Also einen Haftbefehl durchzusetzen, ohne auch nur Handschellen dabei zu haben – geschweige denn eine Ausrüstung, mit der sie sich im Ernstfall hätten schützen können.

Und das in Zeiten, in denen die Schuldner immer aggressiver und respektloser werden. Da wundert es niemanden, dass in Schuldenangelegenheiten kaum noch Haftbefehle durchgesetzt wurden, Gläubiger auf ihrem Geld sitzenblieben. Letztlich hat sich der Rechtsstaat durch den Erlass aus dem Jahr 2014 selbst geschwächt. Dadurch, dass er es den Gerichtsvollziehern erschwerte, Amtshilfe bei der Polizei zu ersuchen.

Die Bonner Initiative von Justiz und Polizei ist deshalb längst überfällig gewesen, ein neuer Runderlass der Ministerien sowieso. Und wie sich jetzt herausstellt, ist der Aufwand sogar überschaubar. Die Zahl der Fälle, in denen die Polizei die Gerichtsvollzieher in gefährlichen Situationen unterstützen muss, liegt im mittleren zweistelligen Bereich. Die Vollstreckungstermine sind langfristig planbar und belasten somit nicht den Streifendienst, sondern können von den Bezirksbeamten erledigt werden. Um Verständnis füreinander zu wecken, begleiten sich die Gerichtsvollzieher und Polizisten in der Anfangsphase regelmäßig – dieses Modell sollte auch außerhalb Bonns Schule machen.

Das reicht aber noch nicht, um Gerichtsvollziehern einen sicheren Berufsalltag zu gewährleisten. Es sollte auch darüber diskutiert werden, ob eine grundsätzliche Schutzausrüstung sinnvoll ist.

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