Urteil in Bonn Dealer bringt Polizei auf seine Spur

Bonn · Im Rausch findet ein 44-Jähriger nicht nach Hause. Die Polizei als Freund und Helfer ist zur Stelle und lotst den Mann in seine Wohnung - wo sie von einer Marihuanawolke empfangen wird.

 Symbolfoto

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Hätte er sich nicht betrunken mit seinem Schlüssel an der falschen Haustür zu schaffen gemacht, wäre wohl nichts passiert. So aber rief ein Hausbewohner angesichts des vermeintlichen Einbrechers in der Nacht des 24. Juni die Polizei. Die brachte den 44-Jährigen zum richtigen Haus gegenüber – und wurde beim Öffnen der Haustür von einer Marihuanawolke empfangen: Denn im Ladenlokal des Mannes verbarg sich eine Marihuanaplantage, und die bringt ihn nun hinter Gitter.

Es geschah in jener Nacht gegen 4.30 Uhr, dass der Mitarbeiter eines spanischen Restaurants in Beuel bemerkte, dass jemand versuchte, ins Haus einzudringen. Er rief die Polizei, und als die den erkennbar betrunkenen und berauschten Mann zur Rede stellte, beteuerte dieser: Er wolle doch nur nach Hause und habe sich wohl in der Straßenseite geirrt.

Die Beamten wollten auf Nummer sicher gehen, begleiteten den Mann zu dem Ladenlokal auf der gegenüberliegenden Straßenseite und bestanden darauf, auch aufzuschließen, um zu kontrollieren, ob der Mann die Wahrheit sagte. Dass etwas faul war, merkten sie bereits, als der Hilfsbedürftige versuchte, sich aus dem Staub zu machen. Und was es war, merkten sie, als sie Tür öffneten: Ein unverkennbarer Geruch schlug ihnen entgegen, im Laden hinter der Theke fanden sie ein Messer, einen Baseballschläger und zweieinhalb Kilo Marihuana. Hinter einem Regal versteckt entdeckten sie eine Tür, in deren Rahmen eine Machete stand, und hinter der Tür eine abgeerntete sowie eine im Aufbau befindliche Marihuanaplantage.

Familienvater muss in eine Entzugsklinik

„Ein eindrucksvolles Szenario“, befand nun im Prozess vor der 3. Großen Bonner Strafkammer deren Vorsitzender Klaus Reinhoff. Mit gleich „zwei Verteidigungsringen“ habe sich der Angeklagte gegen Angreifer geschützt. „Man muss sich vorstellen, was passiert wäre, wenn Eindringlinge aufgetaucht wären“, so der Richter. Für das Gericht stand am Ende fest: Der selbst drogenabhängige Angeklagte, der bereits 2010 wegen Amphetaminhandels im großen Stil zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden war und bei der jetzigen Tat unter drei laufenden Bewährungen stand, muss wegen erneuten Handels nicht nur für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Überdies muss der Vaters eines kleinen Kindes in einer Drogenentziehungsanstalt untergebracht werden. Denn, so das Gericht: Er hat einen Hang, der ihn zu weiteren Straftaten verleitet. „Jetzt muss Schluss sein“, sagte Richter Reinhoff zu dem Mann. „Und wenn man es nicht selbst kann, muss der Staat eben helfen.“

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