Gewaltsamer Tod in Bad Godesberg Das Urteil im Fall Niklas fällt am Mittwoch

Bonn · Im Fall des in Bad Godesberg getöteten 17-jährigen Niklas Pöhler fällt am Mittwochmittag das Urteil. Staatsanwalt und Verteidiger hatten Freispruch für den Angeklagten Walid S. gefordert. Dessen abschließende Aussage wird mit Spannung erwartet.

Im Prozess um den gewaltsam Tod des 17-jährigen Niklas Pöhler am 7. Mai 2016 in Bad Godesberg will das Jugendschwurgericht am Mittwochmittag sein Urteil verkünden. Morgens sollen noch der Anwalt von Niklas' Mutter plädieren und der Angeklagte Walid S. sein letztes Wort sprechen. Zuletzt hatten Staatsanwalt und Verteidiger Freispruch für den 21-Jährigen beantragt, da sich dessen Täterschaft nicht habe nachweisen lassen. Der Ankläger hält es für möglich, dass auch ein anderer der Täter sein könnte. Gegen den wegen Beteiligung an der Attacke gegen Niklas angeklagten Roman W. verhandelt das Gericht gesondert weiter.

Nach zahlreichen Verhandlungstagen im Prozess gegen Walid S., der den Schüler aus Bad Breisig nachts gegen 0.20 Uhr mit einem Faustschlag gegen den Kopf so schwer verletzt haben soll, dass der 17-Jährige sechs Tage später starb, scheint das Bonner Jugendschwurgericht von der Wahrheit weiter entfernt denn je. Und dass sich Niklas' Mutters Hoffnung erfüllt, die Wahrheit über den Tod ihres Sohnes zu erfahren und zu erleben, dass der oder die wahren Täter ihre gerechte Strafe erhalten, scheint immer unwahrscheinlicher.

Denn die Säulen, auf denen die Staatsanwaltschaft ihre Beweislage gegen Walid S. stützt, wirkten zuletzt zunehmend brüchiger in einem Fall, der weit über Bonn hinaus an Bedeutung gewann, von Anfang an unter medialer Beobachtung stand, und die Ermittler unter enormen Erfolgsdruck setzte.

Tatsächlich wurde zehn Tage nach der Tat der erste Fahndungserfolg gemeldet: Der damals noch 20-jährige Walid S., ein als gewalttätig bekannter Heranwachsender mit Migrationshintergrund, wurde als Täter präsentiert, in U-Haft gesteckt und schließlich zusammen mit dem mutmaßlichen zweiten Täter Roman W. angeklagt.

Letzterer soll an der für Niklas tödlichen Schlägerei beteiligt gewesen sein und überdies einer Begleiterin von Niklas mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Und die Staatsanwaltschaft war überzeugt, zwei der drei an der Attacke beteiligten Täter überführt zu haben. Der dritte ist bis heute unbekannt. Doch dass diese Überzeugung der Staatsanwaltschaft ausreicht, schien zuletzt allen Beobachtern des Prozesses höchst zweifelhaft.

Stattdessen rückte im Verlauf der Verhandlung der 22-jährige Tunesier Hakim D., der in der Bad Godesberger Szene von Anfang an als Täter gehandelt wurde und gegen den anfangs ebenfalls als möglicher Täter ermittelt wurde, wieder in den Fokus: Ihm gehört die Jacke mit Niklas' Blut, die bei Walid S. gefunden wurde. Und er wurde in Tatzeit- und Tatortnähe zusammen mit Roman W. gesehen. Anfang April hatte das Jugendschwurgericht die Beweisaufnahme abgeschlossen. Rund 50 Zeugen wurden vernommen, zur Wahrheitsfindung konnte keiner wirklich beitragen.

Walid wird in diesem Prozess nicht nur die Gewalt gegen Niklas angelastet, sondern weitere Gewalttaten, die er eine Woche zuvor begangen hatte. Ihm wäre also auch der Angriff auf Niklas zuzutrauen. Aber das macht ihn in dem Fall noch nicht zum Täter. Am 25. April haben Staatsanwalt und Verteidiger ihre Plädoyers gehalten und ihre Überzeugungen dargelegt. Sollte das Gericht am Mittwoch Walid S. für nicht schuldig befinden, hätte er fast ein Jahr im Gefängnis gesessen für eine Tat, die vielleicht ein anderer begangen hat.

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