Dachaufstockung in Röttgen Das Ende der Mini-Bungalows steht bevor

RÖTTGEN · Wer gerne Flachdach-Bungalows mag, muss jetzt ganz tapfer sein. Denn über kurz oder lang werden sie wohl aus dem Straßenbild verschwinden - wenn ihre Eigentümer das wollen und ihr Haus nach oben hin vergrößern möchten.

 Dachaufstockung gestattet: Das hintere Haus Am Kottenforst war früher genau so ein einstöckiger Flachdach-Bungalow wie das Gebäude davor.

Dachaufstockung gestattet: Das hintere Haus Am Kottenforst war früher genau so ein einstöckiger Flachdach-Bungalow wie das Gebäude davor.

Foto: Max Malsch

Dafür haben sie jetzt gute Chancen, auch wenn der gültige Bebauungsplan etwas anderes sagt und die flachen Dächer zwingend vorschreibt.

Dass die Baubehörde der Stadt von den Flachdächern nichts hält, wird deutlich an einem Beispiel in Röttgen, wo an der Straße "Am Kottenforst" eine Familie per Ausnahmeregelung ihren einstöckigen Bungalow um ein Dachgeschoss ausbauen durfte, um ihren Kindern mehr Platz zu bieten. Nach der Kritik einiger Nachbarn, dass die Aufstockung zu groß geraten sei, hat die Stadt Bonn reagiert.

Sie verteidigt die Genehmigung der fraglichen Dachaufstockung und beharrt darauf, dass dadurch kein Vollgeschoss entstanden sei. Sicherlich sei die Dachgestaltung "nicht glücklich", formuliert es Stadtbaurat Werner Wingenfeld in einem Brief an die Kritiker.

Dennoch sei die Baubehörde im Rahmen des zustehenden Ermessens zum Schluss gelangt, dass dies nicht ausreiche, die Genehmigung zu versagen. "Der Nachbarschutz umfasst nicht ein dauerhaftes Recht auf unverbaute Sicht", stellt Wingenfeld klar. Und man könne auch nicht darauf vertrauen, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Flachdach-Bauweise ewig bleibe, schließlich habe der Gesetzgeber die Möglichkeit der Befreiung ausdrücklich vorgesehen.

Was das über den speziellen Fall hinaus bedeutet, stellt der Stadtbaurat auch klar: Flachdach-Festsetzungen wie in Röttgen seien nicht mehr zeitgemäß, zum Beispiel wegen Undichtigkeit dieser Dachformen. Deshalb seien bereits niedrige Satteldächer genehmigt worden, aber auch wie im vorliegenden Fall Wohnräume unter dem neu ausgebauten Dach.

Eigentümer, die nun auch ein Dach auf ihre Bungalows setzen oder aufstocken wollen, haben demnach gute Karten. "Es ist absehbar, dass derartige Bauanträge vermehrt eingereicht werden", prophezeit Wingenfeld und gibt schon mal prophylaktisch eine Leitlinie vor: "Nur so kann den heutigen energetischen Anforderungen an eine moderne Bauweise und an eine effektive Ausnutzung von Baugrundstücken Rechnung getragen werden." Und weiter: "Das Recht, eine Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen zu beantragen, steht jedem Eigentümer in gleicher Weise zu."

Das gilt natürlich auch für besagte Familie, die sich öffentlich übrigens nicht äußern möchte. Trotzdem ist die Sache ein Thema in der Nachbarschaft. Inzwischen gehen manche davon aus, dass einige Anlieger nachziehen und eine ebensolche Ausbau-Voranfrage einreichen werden. Das könnte gleichzeitig eine Wertverbesserung der Häuser ausmachen, allerdings würde sich im Laufe der Zeit der Charakter der Siedlung dadurch nachhaltig verändern.

Wingenfeld macht den Kritikern die von der Stadt Bonn vorgeschlagene Ausnahmeregelung schmackhaft. Aufgrund der rechtlichen Möglichkeiten, die Paragraf 31, Absatz 2, des Baugesetzbuches beziehungsweise Paragraf 73 der Bauordnung ausdrücklich biete, könnten Befreiungen von den Festsetzung des Bebauungsplanes und den darin enthaltenen baugestalterischen Regelungen ausgesprochen werden, heißt es da. Wingenfeld: "Dem Bauherrn konnte in Würdigung der Gesamtumstände eine Baugenehmigung nicht verwehrt werden."

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