Baustillstand zieht sich hin Dachdecker stoppt Sanierung am Poppelsdorfer Schloss

BONN · Nach der erfolgreichen Beschwerde des Handwerkers vor dem OLG Düsseldorf muss der Bau- und Liegenschaftsbetrieb die Arbeiten am Poppelsdorfer Schloss neu ausschreiben. Die Mehrkosten durch die Zeitverzögerung stehen noch nicht fest.

 Am Poppelsdorfer Schloss ruhen seit November 2017 die Bauarbeiten. Zurzeit läuft ein neues Ausschreibungsverfahren.

Am Poppelsdorfer Schloss ruhen seit November 2017 die Bauarbeiten. Zurzeit läuft ein neues Ausschreibungsverfahren.

Foto: Benjamin Westhoff

Der Baustillstand auf dem Dach des Poppelsdorfer Schlosses wird sich noch bis ins erste Quartal 2019 hinziehen. Der Grund für die Verzögerung ist eine Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Der Vergabesenat hat entschieden, dass dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) als Bauherr für das von der Bonner Universität genutzte Schloß beim Vergabeverfahren ein „schwerwiegender Mangel“ unterlaufen sei. Damit geben die Richter einem Dachdecker Recht, den der BLB bei der Ausschreibung von Fassaden- und Klempnerarbeiten nicht berücksichtigt hatte.

Die Kölner BLB-Niederlassung hatte die Auffassung vertreten, der Bewerber sei für die anstehenden Arbeiten nicht geeignet. Der Rechtsstreit zieht sich seit November 2017 hin, seitdem ruhen auch die Arbeiten zwangsläufig. Zunächst hatte sich die Vergabekammer Rheinland mit dem Fall beschäftigt. Sie teilte die Einschätzung des BLB. „Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Dachdeckers hatte nun Erfolg“, teilte Mihael Pohar, Pressedezernent des OLG Düsseldorf mit. Der Hauptkritikpunkt der Richter: Der BLB habe keine „wirksamen Eignungsanforderungen“ aufgestellt, um den Handwerker zu überprüfen. Dessen Ausschluss sei deshalb nicht nachvollziehbar.

Frank Buch, Sprecher des BLB in Köln, erklärte dem General-Anzeiger: „Das neue Ausschreibungsverfahren ist schon angelaufen. Die Angebotseröffnung sowie die Wertung der eingegangenen Angebote und deren abschließende Beauftragung wird voraussichtlich bis Ende 2018 abgeschlossen sein.“ Deshalb rechnet Buch mit dem Weiterbau nach dem Jahreswechsel – „in Abhängigkeit der Witterung“. Solange ruht die Baustelle weitgehend, weil es um ein „Schlüsselgewerk“ geht. Solange die ausgeschriebenen Arbeiten nicht durchgeführt sind, können die meisten Anschlussgewerke nicht loslegen. Im Juni 2017 hatte der Bauherr mit der Sanierung des Daches angefangen, dessen schlechter Zustand vor knapp fünf Jahren aufgefallen war. Die ursprünglich auf zweieinhalb Jahre angelegte Reparatur wird sich entsprechend nach hinten verzögern.

Kosten übernimmt der Steuerzahler

Buch hatte die Zeitverzögerungen durch die Vergabebeschwerde bereits Anfang des Jahres als ärgerlich bezeichnet. Allerdings passiere es immer wieder, dass Handwerker Beschwerden gegen Verfahren öffentlicher Bauträger einlegten. Die dadurch steigenden Kosten müsse letztlich der Steuerzahler übernehmen. Wie viele Millionen Euro die Dachsanierung an der Meckenheimer Allee letztlich kosten wird, steht noch nicht fest. Ebenso wenig wie die Kostensteigerungen durch den Zeitverzug von mehr als einem Jahr, der möglicherweise Schadensersatzforderungen anderer Gewerke nach sich ziehen wird, die ihre Arbeit nicht termingerecht ausführen konnten.

Der BLB muss Bauprojekte – wie andere öffentliche Bauträger auch – öffentlich ausschreiben. Handwerker können die Rechtmäßigkeit über die Vergabekammer Rheinland prüfen lassen, die ihren Sitz bei der Bezirksregierung Köln hat und für Vergabeverfahren in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf zuständig ist. Bei einer Beschwerde befassen sich die Oberlandesgerichte mit dem Vorgang.

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