Stadtwerke müssen 24.000 Euro Abfindung zahlen Busfahrerin fehlte bis zu 190 Tage im Jahr

BONN · Gut 17 Jahre ist eine 50-Jährige bei den Stadtwerken Bonn (SWB) als Busfahrerin beschäftigt. Jetzt hat sie die fristlose Kündigung erhalten. Grund: Die Frau fehlte in den vergangenen Jahren oft wochenlang aus Krankheitsgründen. Als sie schließlich wieder gesund geschrieben worden war, soll sie dem Job ferngeblieben sein. Die Busfahrerin klagte gegen die Kündigung im Arbeitsgericht Bonn.

Die Fehlzeiten, die SWB-Anwalt Nicolai Besgen aufführt, sind "gewaltig", meint denn auch die Kammervorsitzende. So hat die Klägerin in den vergangenen sechs Jahren pro Jahr zwischen 100 und 190 Tagen wegen Krankheit gefehlt. In diesem Jahr sind es Besgen zufolge bis Ende Februar bereits 36 Fehltage. Um welche Erkrankungen es sich gehandelt hat, kommt nicht zur Sprache. "Wir haben uns dann sehr geärgert, als die Mitarbeiterin nicht zur Arbeit erschien, obwohl sie gar nicht mehr krankgeschrieben war", sagt Besgen und verweist auf die ohnehin stets knappe Personalsituation gerade bei den Busfahrern.

"Ihre Mandantin sollte sich überlegen, ob sie bei dem gesundheitlichen Zustand überhaupt noch diese Arbeit ausüben kann", sagt die Kammervorsitzende an die Adresse des Anwalts der Klägerin. Der kontert: "Das kann sie tun, wenn Sie ihr sagen, auf welchen anderen Arbeitsplatz sie wechseln kann." Doch die Richterin lässt sich nicht beirren und fragt nach, ob mit der Klägerin Personalgespräche geführt worden seien. Besgen bejaht die Frage. Der Anwalt der 50-Jährigen wirft ein, das Gesprächsangebot habe es lediglich kurz vor der Kündigung gegeben. "Dann war es das", sagt er.

Im Laufe der Verhandlung wird klar: Die Parteien werden wohl nicht mehr zusammenkommen. Sie einigen sich - auf Widerruf - auf einen Vergleich. Demnach endet das Arbeitsverhältnis Ende September.

Die Busfahrerin bleibt bis dahin freigestellt. Außerdem soll sie ein gutes Zeugnis und obendrein 24 000 Euro als Abfindung erhalten.

"Es ist das Interesse von SWB Bus und Bahn, die Zuverlässigkeit und die Qualität im Bus- und Bahnverkehr für die Kunden und die Wirtschaftlichkeit für das Unternehmen zu sichern. Hierzu sind auch, wie in diesem Fall, personelle Maßnahmen bis hin zur Kündigung notwendig. Für uns wäre aber ein Vergleich wie vom Arbeitsgericht vorgeschlagen akzeptabel, um weiteren Rechtsstreit beizulegen", sagte SWB-Sprecher Werner Schui im Anschluss an den Prozess.

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