Prozess am Bonner Landgericht Bundespolizei soll für verpassten Flug bezahlen

Bonn · Zu wenig Personal bei der Luftsicherheitskontrolle am Düsseldorfer Flughafen soll schuld daran sein, dass ein Passagier seinen Flug nach Mailand verpasste. Vor dem Bonner Landgericht hat der 43-Jährige (Alter geändert) aus Hilden jetzt die Bundesrepublik auf Zahlung von Schadensersatz wegen einer angeblichen Amtspflichtverletzung verklagt.

Verantwortlich für die Kontrollen ist die Bundespolizei, deren Direktion in Sankt Augustin ihren Sitz hat. Der Kläger wirft ihr vor, am Morgen des 22. Mai 2015 zu wenig Personal eingesetzt zu haben. Dies habe dazu geführt, dass er nach 20 Minuten in der Warteschlange vor der Schleuse noch "unglaubliche 30 Minuten" am Securityschalter habe verbringen müssen.

Die Folge: Obwohl der 43-Jährige und seine Partnerin nach eigenen Angaben eine Stunde vor dem geplanten Abflug im Flughafen waren, hob das Flugzeug ohne sie ab. Kurz darauf konnten sie doch noch nach Italien fliegen, wo eine Motorradtour geplant war. Allerdings ging der Flug nicht nach Mailand, sondern nach Florenz.

Das bereits von einer Spedition nach Bergamo gebrachte Motorrad wurde vom Besitzer telefonisch nach Florenz bestellt. Nun will der Kläger die für den zusätzlichen Transport der Maschine angefallenen 870 Euro vom Bund erstattet haben. Zudem verlangt er 77 Euro für ein Taxi, das er in Florenz nehmen musste, und 119 Euro Rechtsanwaltskosten.

Die Bundespolizei räumt zwar ein, dass an jenem Morgen mehr Fluggäste abgefertigt werden mussten als erwartet. Die Passagierprognosen, anhand derer das Sicherheitspersonal angefordert wird, werden laut der Beklagten jedoch nicht von ihr, sondern von der Flughafengesellschaft erstellt. Zudem sei der Fluggast nicht früh genug am Flughafen gewesen.

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