Hasskommentare und Fake News Bundesamt für Justiz in Bonn kämpft gegen Hassbeiträge

Bonn · Das Bundesamt für Justiz in Bonn bereitet aktuell ein erstes Bußgeldverfahren gegen ein soziales Netzwerk wegen Hassbeiträgen vor. Das erfuhren die Teilnehmer der Reihe „Recht konkret“ im Bonner Landgericht.

 Im Bonner Landgericht sprechen Experten bei der Veranstaltung „Recht konkret“ über Hassbeiträge und Fake News im Internet.

Im Bonner Landgericht sprechen Experten bei der Veranstaltung „Recht konkret“ über Hassbeiträge und Fake News im Internet.

Foto: Benjamin Westhoff

Das Bundesamt für Justiz in Bonn bereitet aktuell ein erstes Bußgeldverfahren gegen ein soziales Netzwerk wegen Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor. Das teilte Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts, bei einer Veranstaltung der Reihe „Recht konkret“ im Landgericht mit, die sich mit dem Thema Hasskommentare und Fake News beschäftigte. „Das Verfahren wird wohl in drei bis vier Monaten vor dem Bonner Amtsgericht landen“, sagte Friehe.

Hintergrund seien etwa 100 demnächst registrierte Fälle, in denen sich das betreffende Portal nicht an die Regelungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gehalten habe. Diese hohe Zahl von gesammelten Fällen ist nötig, um einem Unternehmen systematische Fehler beim Beschwerdemanagement vorwerfen zu können.

Da das Bundesamt in Bonn ansässig ist, werden alle von ihm in Gang gesetzten Verfahren gegen soziale Netzwerke vor dem Bonner Amtsgericht verhandelt. „Teilweise haben wir schon Druck aus der Politik bekommen, warum es bislang noch zu keinem Verfahren gekommen ist“, berichtete Friehe, dessen Behörde in Bonn 1200 Mitarbeiter beschäftigt.

Ob und wann es zu einem Bußgeld gegen das betreffende Netzwerk kommen wird, ist allerdings unklar. So sei zu erwarten, dass Portale über ihre Anwälte ein Verfahren verzögerten, sagte Friehe: „Wir haben mächtige Gegner, die sich hoch qualifizierte Anwälte nehmen.“

Auch könne es sein, dass zwei verschiedene Richter am Bonner Amtsgericht zu verschiedenen Urteilen kämen. Denn das Gericht – und das ist laut Friehe einmalig – werde schon vor dem Bußgeldbescheid eingeschaltet, um die Rechtsauffassung der Behörde abzusichern.

1000 Beschwerden seit Januar 2018

Lasse der Richter den Bußgeldbescheid zu, könne das betroffene Unternehmen Einspruch einlegen, sodass der Fall erneut vor dem Amtsgericht lande. Da es sich oftmals um schwer zu bewertende Fälle handele, sei es gut möglich, dass ein zweiter Richter die Sache anders sehe und ein Bußgeld ablehne.

Nutzer können sich beim Bundesamt für Justiz beschweren, wenn Portale einen strafbaren Inhalt trotz Meldung nicht löschen. Laut Friehe gingen seit Januar 2018 etwa 1000 Beschwerden ein. Bei Verabschiedung des Gesetzes habe man sogar mit 25.000 Beschwerden gerechnet.

„Ich bin überzeugt, dass das Gesetz Gutes leistet“, so Friehe. Er schränkte allerdings ein: Es sei so kurzfristig zustande gekommen, dass einige Dinge missglückt seien. Als Beispiel nannte er die zweimalige jährliche Berichtspflicht der Netzwerke über Anzahl von Beschwerden und gelöschter Inhalte.

Liefern müssten diese Berichte nur Portale mit mindestens zwei Millionen registrierter Nutzer, bei denen mindestens 100 Beschwerden eingegangen seien. „Da würden wir uns eine Klarstellung wünschen“, meinte Friehe mit Blick auf viele kleinere Netzwerke. Er rechne aber damit, dass das Gesetz noch ergänzt werde.

Neben dem Bundesamt für Justiz können sich Nutzer auch an die Polizei wenden, wenn sie im Internet strafbare Inhalte finden. In solchen Fällen rieten die übrigen Teilnehmer der von GA-Lokalchef Andreas Baumann moderierten Veranstaltung, Robert Scholten, Pressesprecher der Bonner Polizei, Christian Mensching von der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs und Tobias Gülich, Richter am Amtsgericht, Screenshots von den Beiträgen zu machen. „Wir tun alles, um der Hassrede entgegenzuwirken und sind für Sie immer ansprechbar“, versprach Scholten den Besuchern.

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