Verbraucherschützer warnen Bonner erhält dubiose Reisegewinn-Benachrichtigung

Bonn · Im Brief eines Reiseunternehmens erfuhr ein Bonner, er habe eine Reise nach Zypern gewonnen. Keine seriöse Sache, warnen jedoch Verbraucherschützer, da beim Trip Zusatzkosten anfallen. Das Unternehmen verstößt dabei gegen das Wettbewerbsrecht.

Das Schreiben des Reiseunternehmens James Cook Holidays, das der GA-Leser in seinem Briefkasten fand, teilt ihm mit, er gehöre „zu den glücklichen Personen, die eine achttägige Traumreise für zwei Personen im Werte von 998 Euro nach Zypern antreten dürfen“. Denn wie er sich sicher erinnern könne, habe er „am bekannten Rätsel-Gewinnspiel teilgenommen“.

Obwohl in den Brief ein Ausschnitt des angeblichen Teilnahmecoupons mit Name und Adresse des Bonners eingefügt ist, konnte er sich keineswegs konkret erinnern: „Ich bin kein regelmäßiger Gewinnspiel-Teilnehmer“, sagt er. Ihm dämmerte jedoch, vor Jahren einmal einen solchen Coupon ausgefüllt zu haben. Noch stutziger machte ihn dann aber die Erwähnung von Zusatzgebühren: „Je nach gewähltem Termin und Abflughafen fällt eventuell ein Flughafen- und/oder ein Saisonzuschlag pro Person an“, heißt es.

Damit nicht genug: Dem Schreiben liegt eine Antwortkarte bei, mit der der vermeintliche Gewinner die Reise buchen kann. Wer diese Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben zurückschickt, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an, die aber in der Gewinnmitteilung fehlen. Mehr Aufschluss gibt ein Blick auf die Internetseite des Reiseunternehmens. Dort ist bei den AGB die Rede von einer Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises, die bei Abschluss des Reisevertrags fällig werde. Hinzu kämen bei Flugreisen, wie in diesem Fall, ein Kerosinzuschlag und die Flughafensicherheitsgebühr.

Verbraucherschützer warnen davor, den scheinbaren Gewinn anzunehmen. Dem in Essen ansässigen Verein Verbraucherdienst e.V. sind etliche Fälle bekannt, in denen die Adressaten solcher Gewinnmitteilungen tief in die Tasche greifen mussten. „Manche traten die Reise an, die dann wie eine Kaffeefahrt verlief und bei der die Reisenden für Ausflüge und Zusatzveranstaltungen zur Kasse gebeten wurden“, schildert Elisabeth Netta vom Verbraucherdienst unserer Redaktion. Andere hätten die verlangten Zuschläge vorab gezahlt, ehe die Reise vom Veranstalter storniert worden sei. Auf eine Rückzahlung der Zuschläge warteten die Geschädigten bis heute vergebens.

An die Adressen gelangt die Firma James Cook Holidays, deren Name offenbar an das bekannte Reiseunternehmen Thomas Cook Touristik erinnern soll, nach Erkenntnissen des Verbraucherdienstes durch Adresshandel. „Wer irgendwann mal eine Karte ausgefüllt hat, verbindet den angeblichen Gewinn damit“, sagt Netta. Dabei könne die Adresse aber inzwischen in andere Hände gelangt sein. Mitunter führe das zu makaberen Situationen. So habe eine ältere Frau per Post die Nachricht erhalten, ihr Mann sei Gewinner eines Preisausschreibens. „Dabei war ihr Mann seit zwölf Jahren tot.“

Ihr Verhalten ist nicht nur dubios, die Firma verstößt auch eindeutig gegen das Wettbewerbsrecht. Wie das Landgericht Bremen im Februar 2017 urteilte (Az.: 12 O 203/16), darf die Inanspruchnahme eines Gewinns keine zusätzlichen Kosten verursachen. Wer beim Verbraucher den Anschein erwecke, dieser könne den Gewinn nur bei Zahlung bestimmter Geldbeträge erhalten, handele unlauter, so das Gericht. Die Geschäftsführung des Unternehmens James Cook Holidays war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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