Stadt hebt Gebühren an Bonner Wirte müssen mehr für Außengastronomie zahlen

Bonn · Wirte in Bonn müssen von nun an zehn Prozent mehr für Außengastronomie, Verkaufsstände und andere Sondernutzungen zahlen. Damit sind die Gebühren etwa so hoch wie in Düsseldorf.

Die Gebühren für Außengastronomie, Verkaufsstände, Warenauslagen und andere Sondernutzungen in Bonn werden um zehn Prozent angehoben. Das hat der Rat beschlossen. Die Gebühren sollen damit an die allgemeine Preisentwicklung angeglichen werden. Der dafür herangezogene Verbraucherindex des Statistischen Bundesamtes weist seit 1993 eine Steigerung von rund 38 Prozent auf. Bereits 2015 und 2016 waren die Gebühren um 20 beziehungsweise zehn Prozent angehoben worden, nachdem sie zuvor seit 1993 unverändert waren.

Ein Beispiel aus der Außengastronomie: In Bonn müssen Wirte, die in der Bonner Fußgängerzone Tische und Stühle aufstellen wollen, dafür nun pro Jahr pauschal 81,30 Euro pro Quadratmeter Fläche an die Stadt bezahlen. Zuvor waren es 73,90 Euro. Damit sind die Gebühren in Bonn in etwa genauso hoch wie in Düsseldorf (74,20 Euro) oder Aachen (72 Euro) und immer noch günstiger als in Leverkusen (99,60 Euro) oder Wuppertal (116,40 Euro).

Künftig werden auch für sogenannte Kundenstopper (Gehwegaufsteller), die in der Bonner City und in Bad Godesberg unzulässig sind, Gebühren fällig. Die Stadt erhofft sich durch die Erhöhung Mehreinnahmen in Höhe von etwa 150.000 Euro im Jahr.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort