Außengastronomie Bonner Wirte klagen über hohe Gebühren

Bonn · Bonn verlangt von Wirten mehr als jede andere Stadt in NRW für die Außengastronomie. Die hohen Gebühren sind aus Sicht des Gaststättenverbandes unverhältnismäßig.

 An der Sterntorbrücke haben Gastronomen Tische und Bänke vor ihre Lokale gestellt.

An der Sterntorbrücke haben Gastronomen Tische und Bänke vor ihre Lokale gestellt.

Foto: Benjamin Westhoff

Umsonst und draußen – dieses Motto gilt nicht für Bonner Wirte und Gewerbetreibende: 14,50 Euro pro Quadratmeter zahlen nicht nur Mieter in Toplagen der Bonner Innenstadt mit Rheinblick oder in sanierten Südstadtvillen. Diesen Betrag müssen auch Wirte in der Fußgängerzone an die Stadt überweisen, wenn sie im Frühjahr Tische und Stühle vor die Tür stellen. Im Vergleich mit anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen liegt Bonn damit nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) bei der sogenannten Terrassen-Abgabe wie in den Vorjahren auf dem Spitzenplatz.

Zum Vergleich: In Aachen werden sechs Euro fällig, in der Düsseldorfer Altstadt 8,80 Euro, in Köln 6,90 Euro. Zweistellig ist unter den untersuchten Kommunen nur noch die Stadt Monschau mit glatten zehn Euro. In Bottrop, wo man vermutlich auch nicht mit dem Bonner Flair mithalten kann, berechnet die Kommune 1,70 Euro.

Dem NRW-Verband des BdSt ist die kommunale Abgabe seit Jahren ein Dorn im Auge: „Die Städte und Gemeinden sind schon über die Gewerbe- und Einkommensteuer der Gastwirte sowie über die Lohnsteuer der Angestellten an dem wirtschaftlichen Erfolg der Gastronomen beteiligt“, sagt Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des BdSt-Landesverbandes. Er ruft vor allem Bonn zur Mäßigung auf. Gerade die Gastronomen, die in den besten innerstädtischen Lagen hohe Mieten zahlen müssten, seien auf ein Entgegenkommen der Städte bei öffentlich-rechtlichen Gebühren angewiesen.

Vier von fünf Gästen wollen draußen sitzen

Die Brüder Ulrich und Hermann Müller-Langhardt bieten seit 21 Jahren von Frühjahr bis Herbst Kaffee und Kuchen auch unter ihrer Markise auf dem Marktplatz an. An einem sonnigen Donnerstagmittag ist ihr Café drinnen fast verwaist. „Wenn nicht ganze Busgesellschaften kommen, sieht das im Sommer oft so aus“, sagt Ulrich Müller-Langhardt. Vier von fünf Gästen wollten das gute Wetter genießen. Von zusätzlichem Geschäft könne aber keine Rede sein.

Trotzdem ist der Konditor nicht unglücklich. Die Monatskosten für die Abgabe könne er an einem guten Wochenende verdienen. Auch die Vorgaben der Gestaltungssatzung begrüßt er. „Sonst würden die 80 Prozent Filialisten in der City machen, was sie wollen.“ Für Existenzgründer und Kollegen in schlechteren Lagen sei die Höhe der Abgabe allerdings schon ein Problem.

Um die Ecke in der Bonngasse sieht Gianni Lanfranconi die Dinge ähnlich. „Auf Sitzplätze draußen können wir einfach nicht verzichten.“ Vor seiner Pizzeria „La Piccola“ würde er sogar gerne mehr Tische aufstellen, um mehr Laufkundschaft anzusprechen. In einem Traditionscafé am Rande der fußläufigen Innenstadt sieht die Sache anders aus. Fünf Tische drängen sich an die Hauswand, um die Kosten gering zu halten. Zwar gilt hier ein ermäßigter Tarif für die Sondernutzung des Gehsteigs. Die Inhaber sind trotzdem unzufrieden. „An einer Verkehrsstraße ist Außengastronomie nicht sonderlich attraktiv. Und wir tragen zudem das Schlechtwetterrisiko“, sagt die Betreiberin, die nicht namentlich genannt werden möchte. Zudem habe die Stadt durch eine geänderte Verkehrsführung viele Einkäufer vertrieben. „Die stehen jetzt im Stau und halten deshalb nicht mehr zum Kuchen kaufen an.“

Niedrigere Abgabe außerhalb der City

483 000 Euro hat die Außengastronomie im vergangenen Jahr im gesamten Stadtgebiet in die Bonner Kassen gespült, teilt das Presseamt auf Anfrage mit. Der hohe Satz von 14,50 Euro gilt dabei nur für den Innenstadtbereich. Für die Fußgängerzone in Bad Godesberg werden 11,70 Euro berechnet, für den Rest der Stadt ein abgesenkter Satz von 7,30 Euro (siehe „Das kassiert die Stadt“). 98 Prozent der Gastronomen in der City hätten sich zudem für die Jahresgebühr von 81,30 Euro pro Quadratmeter entschieden. Die Jahresgebühr entspricht etwas mehr als fünf Monatsbeiträgen.

„Durch Markisen und Heizstrahler ist eine außengastronomische Nutzung in mindestens acht vollen Monaten pro Jahr realistisch“, erklärt das Presseamt. Für Raucher stünden Stühle zudem oftmals ganzjährig vor den Lokalen. Soll heißen: Ein deutlicher Rabatt, mit dem Bonn dann auf zwölf Monate verteilt preislich nur noch im Mittelfeld rangiere.

Christoph Becker, in Bonn Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Nordrhein, mag diese Argumentation nicht teilen: „Aus unserer Sicht kassiert die Stadt Bonn unverhältnismäßig viel von unseren Mitgliedern. Immerhin hielten die als Nutzer die Flächen sauber, sorgten im Interesse ihrer Kunden für Sicherheit und seien durch das Rauchverbot in Innenräumen de facto auf Außengastronomie angewiesen. Da die Stadt sich auch andere gewerbliche Sondernutzungen bezahlen lässt, akzeptiert allerdings auch Becker ein gewisses Entgelt für die Gehwegnutzung. „Aber in Bonn ist das eine zweite Miete, und ich kann nicht einsehen, warum die Nutzung auf dem Münsterplatz mehr als doppelt so teuer ist wie auf dem Altermarkt in Köln.“

Was Becker besonders ärgert, sind die Geschäftsbedingungen der Stadt. Die nehme sich das Recht trotz der hohen Preise zu besonderen Festivitäten die Sondernutzung zu entziehen und die Flächen noch deutlich teurer kurzfristig an fliegende Händler zu vermieten.

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