Prozess am Landgericht Bonn Bonner Taxi-Beißerin muss nicht in die Psychiatrie

Bonn · Eine Frau biss einem Taxifahrer in Bonn unvermittelt und fest in den Arm. Das Bonner Landgericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, sie in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen.

Keine Frage: An dem Tag, als eine junge Frau sich in den Arm eines Bonner Taxifahrers verbissen hatte, litt sie unter einer Psychose. Auch der Wurf eines knallroten Aschenbechers ins Gesicht eines Kneipengastes in der Bonner Altstadt, weil er ihr keine Zigarette gegeben hatte, gehört in die Wahnwelt einer 31-Jährigen. Dennoch hat das Landgericht jetzt eine ungewöhnliche Entscheidung getroffen: Die 3. Große Strafkammer hat die Angeklagte, die seit Jahren mit krankhaften Störungen der Seele kämpft, vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen, da sie zur Tatzeit schuldunfähig war. Zugleich jedoch haben die Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft, sie wegen ihrer Gefährlichkeit in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen, zurückgewiesen. Die Gründe, sie endgültig wegzusperren, reichten nicht aus.

Zur Erinnerung: Am Abend des 30. Mai 2016 war die damals 29-Jährige – reichlich alkoholisiert – in der Altstadt in ein freies Taxi eingestiegen. In Poppelsdorf versetzte sie ohne erkennbaren Anlass dem Taxifahrer einen Faustschlag ins Gesicht. Aus Angst, sie könnte zudem ins Lenkrad greifen, versuchte der 55-Jährige seinen Gast mit dem rechten Arm wegzudrängen. Da biss sie wiederholt tief bis auf die Knochen zu. Der Mann erlitt eine Blutvergiftung und musste notoperiert werden.

31-jährige Mutter lebt seit einem Jahr in Freiheit

Der Vorfall liegt fast zwei Jahre zurück, auch der Aschenbecherwurf im Oktober 2016 ist anderthalb Jahre her. Seitdem, so Kammervorsitzender Klaus Reinhoff in der Begründung, sei „erstaunlicherweise“ nichts weiter vorgefallen. Das ist der Hauptgrund, warum das Gericht die Mutter einer neunjährigen Tochter nicht unterbringt.

Nach den Prognosen der Ärzte, so Reinhoff weiter, hätte sie eine Vielzahl von Straftaten begehen müssen. Schließlich lebt die Frau nach kurzem Klinikaufenthalt seit einem Jahr in Freiheit. Allerdings unter engmaschiger Betreuung. Diese Maßnahme scheine sich bewährt zu haben. Und sei immer zu bevorzugen, bevor man das allerschärfste Mittel im Strafrecht einsetzt: Jemandem endgültig die Freiheit zu entziehen.

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