Debatte wegen Masern Bonner Sozialliberale fordern Impflicht für Kinder

Bonn · Die Fraktion der Sozialliberalen in Bonn fordert eine Impfpflicht für Kinder, die städtische Kindergärten besuchen. Wegen einer Vertagung beschäftigt sich der Rat nun im September mit dem Thema.

Nach dem Masernausbruch in Hildesheim im Frühjahr und der Entscheidung der dortigen Stadtverwaltung, ungeimpfte Kinder vorübergehend vom Unterricht in einer der betroffenen Schulen auszuschließen, hat die Ratsfraktion der Sozialliberalen im Bonner Stadtrat eine Debatte zur Impfpflicht in allen städtischen Kindergärten angestoßen. Falls eine Impfpflicht nicht möglich sei, solle die Stadt Bonn in ihren Kitas vorrangig geimpfte Kinder aufnehmen, fordern die Sozialliberalen.

Der Rat hat den Antrag in seiner jüngsten Sitzung bis zum September vertagt. Hintergrund: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Masernimpfungen vorweisen müssen.

Das Gesundheitsministerium geht laut einem Beitrag auf der eigenen Homepage davon aus, dass der Entwurf noch in diesem Jahr beschlossen wird. Darin heißt es unter anderem, dass Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht impfen lassen, künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen müssten.

Nicht geimpfte Kinder könnten vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Das Bußgeld soll auch gegen Kindergärten und Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Es gibt eine 3-fach-Impfung gegen Masern, Mumps, Rötelnoder eine 4-fach Impfung, die zusätzlich gegen Windpocken schützt.

In ihrer Stellungnahme zum Antrag der Soli teilt die Stadtverwaltung mit: Die derzeitige Rechtslage schreibe vor, dass Eltern von Kindern, die eine Kita besuchen wollten, lediglich eine Impfberatung nachweisen müssen. Im Kinderbildungsgesetz sei zudem festgeschrieben, dass die Eltern den Nachweis über eine „altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch Vorlage des Vorsorgeheftes für Kinder oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung“ zu erbringen hätten.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten vom 25. Juli 2017 seien Leitungen von Kitas verpflichtet, das Gesundheitsamt über nicht vorgelegte Nachweise der Impfberatung zu informieren. „Damit erhalten die Gesundheitsämter die nötige Handhabe, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung zu laden“, so die Verwaltung.

An diese hielten sich die städtischen Kitas. Durch eine von den Soli alternativ vorgeschlagene bevorzugte Aufnahme von geimpften Kindern sieht die Stadt einen Eingriff „in unzulässiger Weise in das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, da damit nicht geimpfte Kinder faktisch von dem Besuch einer städtischen Kindertageseinrichtung ausgeschlossen würden“.

Sie weist darauf hin, dass es „im Rahmen der Erziehungspartnerschaft mit Eltern zum Wohle der Kinder wesentlich ist, einen vertrauensvollen Umgang zu pflegen und in diesem Sinne eher zu überzeugen statt Zwang auszuüben.“ Die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung schätzt die Zahl der Impfgegner in Deutschland auf zwei bis drei Prozent der Bevölkerung. In vielen Ländern der EU ist die Impfung gegen Masern bereits Pflicht, Italien hat sie 2017 nach einem Masernausbruch eingeführt.

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