Ausstellungsverbot Bonner Ordnungsamt verbietet Leichenschau in Buschdorf

Bonn · Bonner Ordnungsamt verbietet die Ausstellung toter Körper, die am Freitag eröffnet werden sollte. Der Veranstalter kann geforderte Unterlagen nicht vorlegen.

Der Termin stand fest, die Plakate hängen seit Wochen. Doch die Ausstellung „Echte Körper – von den Toten lernen“, die ab Freitag in einer mobilen Ausstellungshalle hinter dem Einrichtungshaus Poco in Buschdorf an der Christian-Lassen-Straße gezeigt werden sollte, darf nicht stattfinden.

Wie die Stadt mitteilt, hat es vergangene Woche Mittwoch ein Gespräch zwischen dem Ordnungsamt und dem Veranstalter Harald Sperlich gegeben. „Wir sind zu dem Schluss gekommen, per Ordnungsverfügung dem Veranstalter die Durchführung zu untersagen“, sagte ein Stadtsprecher. Der Grund: Es fehlten dringend benötigte Unterlagen für die Ausstellung. Die vom Veranstalter vorgelegten Dokumente seien nicht ausreichend gewesen.

Laut Bestattungsgesetz NRW muss eine Einverständniserklärung der Personen vorliegen, dass nach ihrem Tod der Körper oder Teile davon öffentlich präsentiert werden dürfen. Dies war offenbar nicht der Fall. Auch müssen die Ausstellungstücke lückenlos einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Nach Angaben des Veranstalters stammen die Exponate aus den USA.

Ärger gab es auch in Stade

Doch nicht nur mit den Exponaten gibt es Probleme. Auch die Plakatierung zur Ausstellung hätte genehmigt werden müssen. „Niemand darf einfach so den öffentlichen Stadtraum plakatieren“, so der Stadtsprecher zu diesem Thema. Hierzu hätte sich der Veranstalter mit dem Deutschen Städte Mediendienst im Vorfeld ausein-andersetzen müssen.

Ob Sperlich, der mit seiner Ausstellung durch die gesamte Republik tourt, sein Zelt am Freitag trotzdem in Buschdorf aufstellt, wird vom Bonner Ordnungsamt kontrolliert. Sollte sich der Veranstalter über die nicht erteilte Genehmigung hinwegsetzen, droht ihm ein Öffnungsverbot.

Sperlich wollte sich zu dem Vorgang nicht äußern und brach das Telefonat mit dem General-Anzeiger ab. Somit bleibt offen, warum entsprechende Dokumente fehlen und ob ihm durch das Verbot Kosten für die Anmietung der Fläche hinter dem Poco-Einrichtungshaus entstanden sind. Bonn ist nicht die erste Stadt, die Sperlich verbot, seine plastinierten Leichen öffentlich zur Schau zu stellen. So gab es Anfang des Jahres erheblichen Ärger im niedersächsischen Stade. Die Stadt erteilte keine Ausnahmegenehmigung. Der Grund war derselbe wie jetzt in Bonn: Es fehlten die nötigen Dokumente.

In einer Pressemitteilung zur Ausstellung heißt es, dass die gezeigten Exponate eine Leihgabe der Firma Corcoran Laboratories aus Michigan in den USA sind, angeblich dem führenden Hersteller medizinischer Präparate für medizinische Fakultäten. In den USA würden jährlich etwa 20 000 Menschen ihre Körper der Anatomie spenden.

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