Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung Bonner Lebensgefährte wollte Freundin zur Abtreibung zwingen

Bonn · Fast ein Jahr lebte das Paar unter einem Dach: Aber von Anfang an war die Beziehung von Gewalt geprägt. Nun hat die Freundin ihren 38-jährigen Lebensgefährten angezeigt.

Kaum ein Tag verging, dass der Lebensgefährte nicht auf seine Freundin und Mutter von zwei Kindern losging: Wegen eines besonders grausamen Falls von häuslicher Gewalt hat die Bonner Staatsanwaltschaft jetzt den 38-Jährigen in sechs Fällen angeklagt. Die Vorwürfe reichen von gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie besonders schwerer Nötigung. Aber auch wegen versuchter Abtreibung. Denn laut Anklage soll der Mann seine Freundin, als sie im Mai 2015 im siebten Monat schwanger war, dazu gezwungen haben, das gemeinsame Kind abzutreiben.

Aber die Mutter von zwei Kindern - neun und zwölf Jahre alt - weigerte sich. So war die 36-Jährige immer wieder hilflos seinen Gewaltausbrüchen ausgesetzt, die immer ähnlich abliefen: Laut Anklage wurde sie in den Schwitzkasten genommen, geschlagen, über den Boden gezerrt und gewürgt. Wenn sie schrie, zerrte er sie in die Garage, damit ihre zwei Kinder sie nicht hören. In einem Fall warf er mit einem Glasteller nach ihr. Zwar traf er nicht, aber der Teller splitterte und zerfiel in unzähligen Scherben. Anschließend soll er sie mit nackten Füßen durch den Scherbenhaufen gezogen habe, dabei erlitt sie zahlreiche Schnittwunden.

Während der Schwangerschaft soll es von Monat zu Monat schlimmer geworden sein: Wenn sie das Kind nicht wegmache, soll er ihr gedroht haben, dann mache er das! Dafür griff er die Schwangere - so die Anklage - mit einem Besenstiel an und verprügelte sie. Auf ihr Flehen „Hör auf, hör auf, das Kind!“ hörte er nicht. Es ließ ihn kalt. Oder er konterte mit Drohungen. „Am liebsten würde ich Deinen Bauch aufschlitzen und das Kind abstechen.“ Die 36-Jährige erlitt, wie sie später den Ermittlern erzählte, dabei Todesängste.

Erst einen Monat vor der Geburt - im Juni 2015 - gelang es der Schwangeren sich vor dem gewalttätigen Mann zu retten: Mit ihren beiden Kindern zog sie zu ihrer Familie; ihre kleine Tochter kam Ende Juli 2015 unbeschadet zur Welt. Den Ex-Freund zeigte sie an. Allerdings hatte die 36-Jährige ihn bereits Monate zuvor schon einmal wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Aber als es zu einem ersten Prozess kommen sollte, zog sie die Strafanzeige zurück. Sie wollte nicht, dass er bestraft wird.

Der Angeklagte muss sich demnächst vor einem Bonner Schöffengericht verantworten. Besonders gravierend ist - weil er einer Schwangeren mit dem Abbruch gedroht hat - der Vorwurf der besonders schweren Nötigung. Allein hierfür ist vom Gesetzgeber eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen.

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