Erstattungsbescheid erlassen Bonner Flüchtlingsbürgen werden zur Kasse gebeten

Bonn · Das Jobcenter fordert von Bürgen für 39 Flüchtlinge in Bonn die Erstattung der Unterhaltskosten. Verwirrungen gibt es derweil um Verpflichtungserklärungen.

 Ibrahim Hamo (links) hat vom Jobcenter eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 35.934 Euro bekommen. Theo und Monika Bühler vom Beueler Unterstützerkreis empfehlen, dagegen zu klagen.

Ibrahim Hamo (links) hat vom Jobcenter eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 35.934 Euro bekommen. Theo und Monika Bühler vom Beueler Unterstützerkreis empfehlen, dagegen zu klagen.

Foto: Max Malsch

Für Ibrahim Hamo steht die Existenz auf dem Spiel. Der aus Syrien stammende Kleinunternehmer und fünffache Vater hat vom Jobcenter gerade eine Zahlungsaufforderung über 35.934 Euro erhalten. Und zwar, weil er 2014 im Rahmen des humanitären NRW-Flüchtlingsprogramms seinen Bruder und dessen vierköpfige Familie mittels einer Verpflichtungserklärung legal aus dem Bürgerkriegsland Syrien in Sicherheit holte, damit die Verwandten nicht den lebensgefährlichen Weg übers Mittelmeer antreten mussten.

Hamo steht nun unter Druck, weil er die Familie nur so lange in seiner Wohnung komplett versorgte, bis sie nach einem Jahr Asyl erhielt. Ab da seien Unterhaltskosten überwiesen worden, so hätten es ihm Anfang 2014 Politiker und Ämter erklärt. Im Juni 2015 hatte er dem GA schon einmal seine Ängste geschildert, weil die entsprechende Diskussion zwischen Bund und Land für ihn so verwirrend verlief. Er fürchtete, man werde ihn für die späteren Unterhaltskosten zur Kasse bitten. Und dieser Fall ist jetzt eingetreten. „Die jetzt drohenden Regressforderungen übersteigen meine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“, schreibt der fünffache Vater ans Jobcenter.

„Die Besonderheiten des Falls liegen darin, dass Herr Hamo explizit zu den Verpflichtungserklärungen mit Verweis auf deren begrenzte Dauer ermuntert und dass gleichzeitig die vorgeschriebene Bonitätsprüfung seiner Leistungsfähigheit unzureichend durchgeführt wurde“, kommentieren Monika und Theo Bühler. Hamo habe sich darauf verlassen, dass seine Verpflichtung mit dem Asylstatus der Verwandten erlösche.

Vernetzungstreffen findet am 9. Juli statt

Die Bühlers gehören zum Beueler Unterstützerkreis, der sich für syrische Flüchtlinge engagiert. Sie erzählen auch vom Fall einer syrischstämmigen Frau, der aktuell sofortige Regressforderungen in Höhe von 33.835 Euro drohen. „Sie kann jetzt nur noch klagen, genauso wie Herr Hamo“, sagen die Bühlers. Und sie befürchten, „dass das Jobcenter zunächst nur Bürger mit syrischen Wurzeln mit Forderungen überzieht.“

Dem widerspricht Ursula Gördel: „Die Fälle werden in der Reihenfolge der Antragstellung von SGB II-Leistungen ab 2015 bearbeitet“, betont die Pressesprecherin des Jobcenters. Man gehe ausschließlich nach gesetzlichen Fristen vor, nicht nach ethnischer Herkunft. Es seien derzeit etwa 120 Bonner Bedarfsgemeinschaften von entsprechenden Leistungen des Jobcenters bekannt, für die Verpflichtungserklärungen abgegeben wurden. 63 Anhörungen an Verpflichtungsgeber seien bislang entsprechend der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2017 versandt worden, so Gördel. Das Gericht hatte entgegen der Rechtsauffassung der vormaligen NRW-Regierung geurteilt, dass der Verpflichtungsgeber für die Lebensunterhaltskosten auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft haftet.

"Es herrscht Unzufriedenheit auf allen Seiten"

In 39 Bonner Fällen sei bereits ein Erstattungsbescheid erlassen worden, wie eben im Fall Hamo, so Gördel. Es gehe um Beträge zwischen 1500 und 57.000 Euro, je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft, für die gebürgt wurde, nach Dauer des Leistungsbezugs und unter Berücksichtigung der Lebenssituation der Verpflichtungsgeber. Unzumutbare Härten sollten vermieden werden. In der Regel machen die Betroffenen derzeit von der Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung durch Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht Gebrauch, fügt Gördel hinzu.

Christoph Nicolai, Kopf der Flüchtlingshilfe Syrien der Johannes-Kirchengemeinde, sieht aktuell nicht so schwarz wie die Bühlers. Auch die Godesberger Bürgen hätten bisher Ankündigungen ihrer Erstattungsverpflichtung bekommen. „Es kommt jedoch Bewegung in die Sache. Auch die Behörden erkennen, dass bei der Unterschriftsleistung der Bürgen keine, nicht ausreichende oder falsche Informationen gegeben wurden.“ So seien vormals nicht nur die Verpflichtungsgeber davon ausgegangen, dass mit Asylanerkennung die Haftung des Verpflichtungsgebers ende. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts herrsche „Unzufriedenheit auf allen Seiten“. Alle warteten jetzt auf eine Entscheidung der Innenminister.

Ein Vernetzungstreffen zur Verpflichtungserklärung gibt es am Montag, 9. Juli, ab 18 Uhr in der evangelischen Lukaskirche, Kaiser-Karl-Ring 25a.

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