Fahndung nach Islamisten aus Bad Godesberg Bonner Dschihadist steht auf UN-Sanktionsliste

BONN · Der 28-Jährige hatte in Syrien vor Leichenbergen posiert. Die Bewährungsstrafe, die er für die Beteiligung an den Lannesdorfer Krawallen erhalten hatte, wurde ihm dennoch erlassen, weil er für seine Taten im Nahen Osten bislang straffrei blieb.

Aufnahme aus einem früheren Kampfeinsatz in Syrien: Dennis Cuspert (links) und Fared S. auf der Ladefläche eines Fahrzeugs.

Aufnahme aus einem früheren Kampfeinsatz in Syrien: Dennis Cuspert (links) und Fared S. auf der Ladefläche eines Fahrzeugs.

Foto: Privat

Seitdem er stolz auf Leichen posierte, gilt Fared S. als gefährlicher und grausamer IS-Terrorist. Jetzt haben die Vereinten Nationen den gebürtigen Bonner auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Von den Sicherheitsbehörden in den USA wurde er gleichzeitig als „Specially Designated Global Terrorist“ eingestuft. In Bonn hingegen wurde ihm erst im Februar eine Bewährungsstrafe erlassen. Die hatte er 2013 bekommen, weil er zusammen mit Hunderten weiteren Salafisten am 5. Mai 2012 in Lannesdorf an der Straßenschlacht mit der Polizei beteiligt war.

Wegen der damaligen Krawalle, bei denen 29 Polizisten verletzt worden waren, verurteilte das Amtsgericht Bonn den deutschen Staatsbürger mit algerischen Wurzeln am 21. März 2013 wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie versuchten Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu acht Monaten Haft. Zusammen mit anderen Salafisten hatte der damals 24-Jährige in Lannesdorf Polizisten mit Steinen angegriffen, nachdem Mitglieder der Partei Pro NRW bei einer Wahlkampfkundgebung Mohammed-Karikaturen gezeigt hatten.

Bewährung trotz mehrere Vorstrafen

Trotz mehrerer Vorstrafen – unter anderem wegen mehrfacher Erschleichung von Sozialleistungen und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz – wurde seine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Richterin am Amtsgericht begründete das mit einer „positiven Sozialprognose“. Es könne davon ausgegangen werden, dass Fared S. „künftig keine Straftaten mehr begehen“ werde. Die Bewährungsfrist wurde auf vier Jahre festgesetzt.

Nur zwei Monate nach dem Urteil ging Fared S. mit Karolina R., seiner „Ehefrau“ nach islamischem Recht, dem damals sieben Monate alten gemeinsamen Sohn sowie Karolinas Bruder Maximilian von Bonn nach Syrien. Karolina R. kehrte später nach Bonn zurück, wurde verhaftet und im Juni 2015 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Unterstützung der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt (der GA berichtete). S. aber blieb in Syrien und schloss sich erst der tschetschenischen Jihadisten-Gruppe Junud al-Sham (Soldaten Syriens) an. Dann wechselte er mit seinem engen Vertrauten Denis Cuspert zum IS. Dort bildeten beide den Kern des deutschen Kontingents.

Zu fragwürdiger Berühmtheit gelangte Fared S., der sich zwischenzeitlich den Kampfnamen Abu Luqmaan al-Almani gegeben hatte, im Juli 2014. Der Grund waren Videos, die der IS nach der Eroberung des Al-Schaar-Gasfeldes in der westsyrischen Provinz Homs im Internet verbreitete. Damals posierte der Mann aus Bad Godesberg nach einem Massaker mit den Leichen von Soldaten des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad.

Fared S. wird europaweit gesucht

Das Gräuelvideo blieb nicht ohne Folgen: Seit August 2014 wird Fared S. mit einem europäischen Haftbefehl gesucht. Doch war aus deutschen Sicherheitskreisen zu vernehmen, dass man eine Rückkehr der beiden Jihadisten nach Deutschland für unwahrscheinlich halte. Auch eine Anklage schien damit in weite Ferne gerückt.

Doch die Vereinten Nationen (UN) und auch die USA behielten S. und Cuspert im Blick. Dabei gelangten die US-Behörden zu der Erkenntnis, dass Fared S. im März 2016 eine Führungsposition in einem IS-Bataillon eingenommen habe. Am 16. Juni setzte der UN-Sicherheitsrat den heute 28-Jährigen auf seine Sanktionsliste. Das bedeutet konkret: Alle UN-Staaten sind angehalten, Konten und andere finanzielle Mittel des Deutsch-Algeriers unverzüglich einzufrieren, ihm die Ein- oder Durchreise zu verwehren und jede Form von Unterstützung durch Bürger ihres Landes oder von ihrem Staatsgebiet aus zu verhindern. Am selben Tag stufte das US-Finanzministerium Fared S. als „Specially Designated Global Terrorist“ ein. Damit gehört der gebürtige Bonner seit drei Wochen auch offiziell zu den gefährlichsten Terroristen der Welt.

Bonner Gericht lässt Fared S. frei

In Bonn hingegen wurde Fared S. im Februar dieses Jahres – also nach der vierjährigen Bewährungsfrist – dessen Bewährungsstrafe für seine Beteiligung an den gewalttätigen Angriffen auf Polizisten in Lannesdorf erlassen. Das hätte gemäß Paragraf 56f Strafgesetzbuch ein Widerruf der Bewährung verhindern können. Für den lag jedoch kein Grund vor, weil die Bewährung eine „straffreie Führung“ bedingt.

Anders gesagt: Solange der Delinquent nicht andernorts rechtskräftig verurteilt und dies im Bundeszentralregister vermerkt wird, kann er diese straffreie Führung für sich beanspruchen – woran auch noch so blutrünstige Bilder aus dem syrischen Bürgerkrieg nichts ändern. Darauf zielt auch die Bonner Staatsanwaltschaft ab, wenn sie auf Anfrage erklärt, ein Grund für einen Widerruf der Bewährung wäre „auch nicht ohne Weiteres in der Aufnahme von Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zu sehen“. Der internationale Haftbefehl ist in Kraft. Wo sich Fared S. aufhält, ist unbekannt. Ein Lebenszeichen von ihm gab es schon lange nicht mehr.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort